Die Verbrechensbekämpfung ist eine der Hauptaufgaben des Staates. Eine Person, die eine Straftat begangen hat, ist zu Zwangsmaßnahmen verpflichtet, die sich in einer persönlichen Entbehrung des Täters äußern. Trotzdem sieht der Gesetzgeber in einigen Fällen Momente vor, in denen eine Person von der Bestrafung befreit werden kann.
Definition eines Konzepts
Die Befreiung von der strafrechtlichen Verantwortlichkeit setzt eine Reihe von Bedingungen voraus, die auf eine verminderte oder verlorene Gefahr einer begangenen Handlung hinweisen, die es Ihnen ermöglicht, den Prozess der Voruntersuchung, Untersuchung oder des Verfahrens bedingungslos oder bedingungslos zu beenden.
Der Ausschluss der Bestrafung ist nur vom Zeitpunkt der Einleitung des Strafverfahrens bis zum Inkrafttreten des Urteils möglich.
Gründe für die Befreiung von der strafrechtlichen Haftung
Der Ausschluss der Bestrafung beinhaltet Anzeichen dafür, dass:
- Sie sind für die Anwendung der Ausnahmeregelung von wesentlicher Bedeutung.
- Sie kennzeichnen sowohl das Verbrechen als auch die Identität des Täters zum Zeitpunkt der Begehung der Straftat.
- Die untrennbare Verbindung zwischen der Norm und der Grundlage für die Befreiung des Subjekts von der Bestrafung wird festgestellt.
Bei der Analyse der Normen des Strafgesetzbuchs ist zu beachten, dass die Gründe für die Befreiung von der strafrechtlichen Haftung in folgenden Fällen vorliegen:
- geringes Verbrechensrisiko;
- relativ geringes Maß an Gefahr der Handlung.
Arten von Haftungsausnahmen
Die Gesetzgebung der Russischen Föderation sieht die folgenden Arten der Befreiung von der strafrechtlichen Verantwortlichkeit vor:
- im Falle einer Versöhnung beider Parteien;
- nach Ablauf der Verjährungsfrist;
- im Falle von Reue des Subjekts, das das Verbrechen begangen hat;
- aufgrund des Amnestieerlasses;
- aufgrund eines Szenenwechsels.
Haftungsausschluss aufgrund aktiver Reue
Aktive Reue ist das Verhalten der Schuldigen, das darauf abzielt, den durch das Verbrechen verursachten Schaden zu mildern oder zu verringern.
Eine Befreiung von der strafrechtlichen Verantwortlichkeit ist nur möglich, wenn die Straftat nach dem aktiven Schwanken nicht mehr sozial gefährlich ist. Nach geltendem Recht kann eine Person, die eine Straftat mittlerer oder geringer Schwere begangen hat, von der Haftung befreit werden, wenn sie sich freiwillig ergibt oder bei der Aufdeckung des Verbrechens mitwirkt, und es kann eine Entschädigung für Schäden verlangt werden.
Ein Geständnis äußert sich nicht nur in der freiwilligen Reue einer Person durch einen Antrag bei den Strafverfolgungsbehörden, sondern dient auch als Grund für die Einleitung eines Strafverfahrens. Ein Geständnis befreit eine Person nur dann von der Bestrafung, wenn die Strafverfolgungsbehörden zum Zeitpunkt des Antrags von der Straftat nichts wussten.
Die aktive Aufdeckung eines Verbrechens besteht aus folgenden Handlungen:
- Kontaktaufnahme mit den Strafverfolgungsbehörden aufrichtige Anerkennung sowie bei Konfrontationen und Verhören aussagen.
- Freiwillige Teilnahme an Suchaktivitäten, die darauf abzielen, rechtlich wichtige Umstände im Fall festzustellen.
Entschädigung für Schäden, die in folgenden Formen auftreten können:
- Sachentschädigung;
- Geldentschädigung für entstandene Verluste;
- Wiederherstellung von beschädigten Sachen aus eigener Kraft (z. B. Autoreparatur).
Eine Befreiung von der strafrechtlichen Haftung ist in diesem Fall nur gegenüber Personen mit möglich ausgelöschtes Strafregister oder diejenigen, die noch nie ein Verbrechen begangen haben.
Die Befreiung von der Bestrafung erfolgt durch den Staatsanwalt, das Gericht, den Ermittler und den Vernehmungsbeamten.
Ausschluss der Bestrafung im Zusammenhang mit der Versöhnung der Parteien
Nach dem Gesetz ist eine Person, die zum ersten Mal eine Straftat begangen hat, im Falle einer vorläufigen Versöhnung der Parteien von der Haftung befreit.
In diesem Fall ist eine Befreiung von der strafrechtlichen Haftung nur möglich, wenn solche Bedingungen vorliegen:
- Die begangene Tat gehört zur Kategorie der leichten oder mittelschweren Straftaten.
- Schuldige und Opfer haben Zugeständnisse bei der Aussöhnung gemacht (in diesem Fall ist es wichtig zu wissen, von wem die Initiative kam);
- der Schuldige entschädigte das Opfer für die Verluste.
Die Befreiung von der strafrechtlichen Haftung wird in Form von Gesetzen ausgedrückt, nicht in Form von Verpflichtungen. Dies bedeutet, dass subjektive und objektive Umstände berücksichtigt werden müssen, die den Grad der Gefahr der Handlung sowie die Angemessenheit widerspiegeln, den Täter von der Verantwortung zu befreien.
Versöhnungsmotive sollten ebenfalls gründlich untersucht werden. Wenn auf das Opfer Druck ausgeübt wurde, ist die Versöhnung der Parteien ungültig.
Haftungsausschluss nach Verjährungsfrist
Mit dem Wort "Verschreibung" bezeichnet der Gesetzgeber eine bestimmte Zeitspanne ab dem Zeitpunkt der Straftat, nach deren Ablauf die strafrechtliche Verantwortlichkeit vollständig aufgehoben ist.
Das Strafgesetzbuch sieht folgende Verjährungsfristen vor:
- zwei Jahre - bei Handlungen geringer Schwere;
- sechs Jahre ab dem Datum der mittelschweren Straftat;
- zehn Jahre für eine besonders schwere Tat;
- 15 Jahre nach dem Vollzug einer besonders schweren Tat.
Die Berechnung der Daten beginnt mit dem Zeitpunkt der Begehung des Gesetzes bis zum unmittelbaren Inkrafttreten der gerichtlichen Entscheidung. Wenn eine Person eine neue Straftat begangen hat, wird die Verjährungsfrist unabhängig berechnet. Der Zeitablauf wird ausgesetzt, wenn die Person absichtlich dem Gericht oder den Ermittlungen ausweicht, und wird ab dem Tag der Inhaftierung der Person oder zum Zeitpunkt ihres Geständnisses bei der Polizei wieder aufgenommen.
Die strafrechtliche Haftung wird nur wirksam, wenn sie unmittelbar nach der Begehung der Tat eintritt. Der Ablauf der Zeit bedeutet nicht, dass die Handlung ihre kriminellen Eigenschaften verloren hat. Je mehr Zeit vom Zeitpunkt der Begehung der Handlung an vergeht, desto mehr verliert die öffentliche Gefahr der Handlung an Bedeutung. In diesem Fall muss daran erinnert werden, dass die Befreiung von der Bestrafung kein Recht, sondern eine Verpflichtung ist. Nach Ablauf der Frist beendet die befugte Person das Strafverfahren auf der Grundlage der geltenden Verfahrensregeln. Wurde der Ablauf der Fristen vor Einleitung des Strafverfahrens festgestellt, so ist der Fall in diesem Fall nicht einleitungspflichtig.
Die Frage der Anwendung der Verjährungsfrist wird vor Gericht entschieden. Es gibt eine bestimmte Kategorie von Straftaten, nach deren Begehung die öffentliche Gefahr nicht an Kraft verliert. In solchen Fällen ist eine Befreiung von der Verjährungsstrafe nicht möglich.
Befreiung von der Bestrafung - besondere Arten
Besondere Arten der Befreiung von der strafrechtlichen Haftung sind in einem besonderen Teil des Strafgesetzbuches enthalten.
Sie lassen sich naturgemäß in folgende Gruppen einteilen:
- im Zusammenhang mit einem Szenenwechsel;
- auf der Grundlage einer Begnadigung oder einer Amnestie;
- im Zusammenhang mit der Tat, die erzwungener Natur war.
Haftungsausschluss
Die Befreiung von der strafrechtlichen Haftung gilt für die Person, die die Straftat zum ersten Mal begangen hat.Der Betroffene wird von der Bestrafung freigestellt, wenn festgestellt werden kann, dass die begangene Handlung aufgrund einer veränderten Situation keine strafbare Handlung mehr ist. Zu diesen Straftaten zählen rücksichtslose und vorsätzliche Handlungen, für die eine Freiheitsstrafe von höchstens fünf Jahren verhängt wird.
Eine Veränderung des Umfelds wird als Grundlage für eine Haftungsfreistellung gewertet. Wenn der Staatsanwalt, das Gericht, der Ermittler oder die Ermittlungsbehörden zu dem Schluss kommen, dass die Änderung der Situation zum Verlust der öffentlichen Gefahr der Klage geführt hat, dient dies als Anlass, das Strafverfahren im vorliegenden Fall einzustellen.
Bisher wurde das Konzept der Befreiung von der strafrechtlichen Haftung aufgrund einer Änderung der Situation nicht bekannt gegeben. Derartige Veränderungen können je nach gängiger Praxis vielfältig sein und sich auf eine Vielzahl von Ereignissen, Handlungen sowie Phänomenen (Veränderungen in der Wirtschaft, im gesellschaftspolitischen Bereich oder in den interethnischen Beziehungen) beziehen.
Alle diese Beziehungen sollten erhebliche Auswirkungen auf die Beurteilung von Straftaten und die Identität des Täters haben. Die Situation sollte bestätigen, dass der Täter keine Gefahr für die Gesellschaft darstellt, und die begangene Handlung keine schädlichen Folgen mehr hat und die typische gesetzgeberische Bewertung dieses Verbrechens nicht ändert.
Ausschluss der Bestrafung aufgrund einer Amnestie- oder Begnadigungshandlung
Aufgrund der Amnestie kann auf die Bestrafung ganz oder teilweise verzichtet werden. Ein solcher Rechtsakt ist auf eine bestimmte Personengruppe anwendbar und wird niemals einzeln angegeben.
Unter Amnestie versteht man eine Handlung der obersten Gesetzgebungsbehörde, die naturgemäß das Strafrecht nicht ändert und die Gültigkeit und Rechtmäßigkeit einer gerichtlichen Entscheidung nicht in Frage stellt, sondern lediglich darauf abzielt, die Bestrafung eines bestimmten Personenkreises zu mildern.
Im Falle einer Amnestie kann auf die strafrechtliche Haftung ganz oder teilweise verzichtet werden. Es ist auch möglich, eine andere, mildere Strafe als Sanktion zu verhängen oder das Strafverfahren in diesem Fall einzustellen.
Eine Begnadigung unterscheidet sich von einer Amnestie dadurch, dass sie darauf abzielt, die Bestrafung speziell für eine Person zu ändern. Amnestie ist normativer Natur und bezieht sich in ihren Anweisungen immer auf eine Gruppe von Personen oder eine ganze Reihe von Verbrechen.
Es sollte auch beachtet werden, dass Amnestie die Vergebung der verurteilten Person als Person und nicht die Herablassung des begangenen Verbrechens beinhaltet. Infolgedessen sieht das Gesetz vor, dass die Anwendung einer Amnestie gegen ihn inakzeptabel ist, wenn sich eine Person weigert, ihre Schuld zuzugeben. In einer solchen Situation wird das Verfahren bis zur Verurteilung oder Freispruch fortgesetzt.
Befreiung Minderjähriger von der strafrechtlichen Verantwortlichkeit
Gesetzlich festgelegt, dass Personen im Alter von 14 bis 18 Jahren als Minderjährige gelten. Dieses Alter wird angegeben, um einen Rahmen zu schaffen, in dem ein Minderjähriger zur Rechenschaft gezogen und von ihm befreit werden kann. Durch die Festlegung solcher Altersbeschränkungen geht der Gesetzgeber von den subjektiven und objektiven Voraussetzungen für die Bildung eines Jugendlichen als Person, seinen Willensqualitäten und auch seinem Bewusstsein aus.
Hat ein Jugendlicher zum ersten Mal eine Straftat begangen, so ist er gesetzlich von der Haftung befreit und unterliegt pädagogischen Maßnahmen. Die begangenen Straftaten weisen besondere Merkmale auf, die sich aus den psychologischen und gewollten Eigenschaften eines Teenagers sowie aus der einen oder anderen Maßnahme ergeben, die die soziale Gefahr ihres Handelns beeinflusst.
In den kriminellen Handlungen Minderjähriger manifestieren sich die für dieses Alter charakteristischen persönlichen Eigenschaften. Bei der Bestimmung des Strafmaßes wird daher besonderen Wert auf mildernde und erschwerende Umstände gelegt.Die Frage der Abschaffung der Bestrafung entscheidet der Staatsanwalt oder Ermittler.
Die Voraussetzungen für die Befreiung von der strafrechtlichen Verantwortlichkeit beinhalten den Ersatz der Sanktion durch eine Aufklärungsmaßnahme. Der Gesetzgeber sieht verschiedene Arten von Bildungseffekten vor, die zusammen ein bestimmtes System bilden, mit dem die Sanktionen gegen Jugendliche verschärft werden sollen. Dies bedeutet, dass während der ersten Straftat die Bestrafung am nachgiebigsten ist und im Falle eines Rückfalls die Sanktion verschärft werden sollte.
Zwangserziehungsmaßnahmen sind keine strafrechtlichen Sanktionen und begründen ihrer Natur nach kein Strafregister. Die loyalste Strafe für Minderjährige ist eine Warnung. Strenger wird die Übertragung unter Aufsicht von Eltern oder Personen, die sie ersetzen, betrachtet.
Eine gerichtliche Entscheidung kann auch die Freizeit eines Minderjährigen einschränken und besondere Anforderungen an sein Verhalten stellen. Insbesondere kann das Recht, das Haus nach einer bestimmten Tageszeit zu verlassen, eingeschränkt werden, da das Reisen an einen anderen Ort ohne vorherige Genehmigung der Behörden verboten ist.
Die Einhaltung der vorgeschriebenen Aufklärungsmaßnahmen gilt als notwendige Voraussetzung für die Befreiung des Probanden von der Verantwortung.
Unerlaubte Straffreiheit
Rechtswidrige Befreiung von der Strafbarkeit - Artikel 300 des Strafgesetzbuches der Russischen Föderation. Diese Art von Handlung kann durch eine Handlung durchgeführt werden, die die rechtswidrige Befreiung einer Person von der Haftung beinhaltet. So Art des Verbrechens kann nur im Stadium der Voruntersuchung begangen werden.
Ein Haftungsausschluss ist nur dann rechtswidrig, wenn eine Person, die verdächtigt oder beschuldigt wird, eine Straftat begangen zu haben, aufgrund der Handlungen eines Ermittlers, Anklägers oder einer Person, die eine Untersuchung unter Verstoß gegen das gesetzlich festgelegte Strafrecht durchführt, negative Konsequenzen vermeiden kann.
Als rechtliche Gründe für die Befreiung von der Bestrafung gelten:
- Das Fehlen einer Straftat.
- Fehlen von Corpus Delicti.
- Annahme einer Amnestie, die die Bestrafung einer begangenen Handlung aufhebt.
- Wenn die Person noch nicht 14 Jahre alt ist.
- In Abwesenheit von Beschwerden des Opfers.
- In Bezug auf das Thema, zu dem das Gericht die Einstellung des Verfahrens verurteilt hat.
- In Bezug auf eine Person, die eine unveränderte Entscheidung hat, das Verfahren aus demselben Grund einzustellen.
- In Bezug auf den Klerus, der sich weigerte auszusagen, wurde das aus dem Geständnis bekannt.
Die rechtswidrige Befreiung von der strafrechtlichen Verantwortlichkeit ist durch ein zwingendes Merkmal gekennzeichnet, das sich in der Begehung der Straftat äußert, nämlich in der Entscheidung über die Einstellung des Verfahrens.
Dieses Verbrechen gilt als begangen, nachdem eine Entscheidung in Bezug auf eine bestimmte Person getroffen wurde. Es ist auch zu beachten, dass das Verbrechen der rechtswidrigen Entlassung einer Person aus der Bestrafung durch die unmittelbare Absicht des Angreifers gekennzeichnet ist.
Fazit
Abschließend ist anzumerken, dass die Befreiung von der Bestrafung in Form einer gerichtlichen Weigerung vorliegt, in einem Fall eine Strafe auszusprechen. Bei der Entscheidung über die Einstellung des Verfahrens und die Entlassung einer Person aus der Verantwortung müssen zunächst die Umstände des Falls, die in direktem Zusammenhang mit der begangenen Handlung stehen, sorgfältig untersucht und der Täter umfassend analysiert werden, wobei insbesondere auf seine persönlichen Qualitäten zum Zeitpunkt der Begehung der Straftat und nach Einsetzen der negativen Folgen zu achten ist.