Aus dem Artikel erfahren Sie die Adresse und die Empfangszeit der Schweizer Botschaft in Moskau. Darüber hinaus finden Sie nützliche Informationen und Empfehlungen.
So befindet sich die Schweizer Botschaft in Moskau. Seine Adresse ist Serpov Lane, Hausnummer 6.
Aufnahmereihenfolge
Visumanträge werden bei der Schweizerischen Botschaft in Moskau nach telefonischer Vereinbarung von Montag bis Freitag (9: 00-11: 45) entgegengenommen.
Pässe werden innerhalb von drei Tagen (Arbeitnehmer) nach Zahlung der Konsulargebühren zwischen 14 und 15 Stunden ausgestellt.
Es gibt einen kostenpflichtigen Eintrag im Callcenter. Sie können dort wochentags von 9 bis 18 Uhr anrufen. Das Callcenter funktioniert nicht nur an Feiertagen. Ein Anruf kostet 90 Rubel pro Minute, der Mindestpreis für einen Anruf beträgt 180 Rubel.
Wenn Dokumente für Kinder unter 6 Jahren ausgestellt werden, werden keine Gebühren erhoben.
Wie und wo sonst kann ich ein Visum beantragen?
Wenn Dokumente von einer Person eingereicht werden, die am Wohnort in der Hauptstadt registriert ist, müssen sie bei der Schweizerischen Botschaft in Moskau eingereicht werden. Darüber hinaus gibt es in St. Petersburg ein Schweizer Konsulat. In folgenden Regionen registrierte Personen reichen dort ihre Unterlagen ein:
- die Stadt St. Petersburg;
- Regionen Pskow und Leningrad;
- Republik Karelien.
Viele große Städte haben Visumantragszentren.
Bevor Sie ein Paket mit Dokumenten an die Schweizerische Botschaft in Moskau senden, müssen Sie den Arbeitsplan an Wochentagen und Feiertagen herausfinden.
Die Botschaft stellt in der Regel problemlos Visa aus, wenn alle erforderlichen Unterlagen gesammelt und im Voraus eingereicht wurden.
Bevor Sie einen Antrag bei der Schweizerischen Botschaft in Moskau einreichen, müssen Sie die Richtigkeit der Ausfüllung und die Verfügbarkeit aller für die Reise erforderlichen Dokumente überprüfen. Es ist zu beachten, dass Sie für jede Art von Visum einen eigenen Satz Papiere benötigen.
Dokumente werden in einer bequemen und komfortablen Umgebung für Bewerber angenommen.