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Gegenstände und Gegenstände verwandter Schutzrechte

Auf gesetzlicher Ebene wurden erstmals 1936 in Österreich Gegenstände und Gegenstände verwandter Schutzrechte identifiziert. Die heute geltenden normativen Handlungen beziehen sich auf bestimmte Ergebnisse der geistigen und körperlichen Tätigkeit des Menschen. Als nächstes betrachten wir dieses Thema ausführlicher. Verwandte Rechte: Konzept, Objekte, Subjekte.

Gegenstände verwandter Schutzrechte

Allgemeine Informationen

1941 wurde der Begriff "angrenzendes Recht" erstmals im italienischen Recht verwendet. Im Laufe der Zeit erweiterte sich die Kategorie, auf die es erweitert wurde. Beispielsweise können verwandte Schutzrechte in einigen Fällen mit Werken verbunden sein, die nicht urheberrechtlich geschützt sind. In diesem Fall gelten sie als gemeinfrei. So kann ein von Beethoven geschriebenes Klavierkonzert in einem Konzertsaal aufgeführt oder auf einer CD aufgezeichnet werden.

Gleichzeitig werden dem Urheber keine Lizenzgebühren gewährt, da der Komponist 1827 verstorben ist und alle seine Werke als gemeinfrei gelten. Die Interpreten (Orchester und Pianist) oder der Produzent der Disc, auf der die Aufnahme aufgenommen werden soll, genießen jedoch das entsprechende Recht in Bezug auf ihre Reproduktion. Mit anderen Worten, niemand kann ein Konzert ohne die Zustimmung der ausübenden Künstler aufnehmen. Niemand darf ohne Zustimmung des Herstellers Kopien von Aufzeichnungen von der Disc erstellen. Objekte des Urheberrechts und verwandter Gesetze

Gegenstände der verwandten Schutzrechte: Konzept

Diese Kategorie umfasst verschiedene Ergebnisse geistiger und körperlicher Aktivität, die in der einen oder anderen Form verkörpert sind. Objekte mit verwandten Rechten umfassen beispielsweise ein Tonträger. Es ist eine beliebige, aber nur Tonaufnahme von Aufführungen oder anderen Geräuschen. Objekte mit verwandten Rechten sind beispielsweise Vogelgezwitscher, Stimmen von Menschen, Gesang, natürliches Rascheln, Knarren von Bäumen, Meeresrauschen, Wind, Regen und so weiter. Performance ist die Präsentation von Tonträgern, Werken und anderen Dingen durch Singen, Tanzen, Rezitieren im Kontakt mit dem Publikum oder mit technischen Mitteln. Letztere sind beispielsweise Kabelfernsehen, Rundfunk und so weiter. Gegenstände und Gegenstände verwandter SchutzrechteUnter Performance versteht man auch die Darstellung von Bildern einer visuellen Arbeit mit oder ohne Ton in ihrer Reihenfolge. Gegenstand verwandter Schutzrechte sind im Allgemeinen Tonträger, Aufführungen, Produktionen, Übertragungen von Kabel- und Rundfunkunternehmen, unabhängig von Zweck, Würde und Inhalt sowie Form und Methode ihrer Umsetzung.

Inszenierung

Diese Objekte mit verwandten Rechten fungieren als eine der Durchsetzungsformen. Um beispielsweise ein Theaterstück zu spielen, müssen Schauspieler die Rollen von Helden darstellen. Gleichzeitig müssen die Künstler ihr Spiel gleichzeitig präsentieren, wenn sie Schauspieler spielen, d. H. Direkt Theaterdarsteller, die während der Arbeit als Schauspieler auftreten. Der Begriff "Performance" erstreckt sich also auch auf die Inszenierung bestimmter Werke. Es sollte hier gesagt werden, dass das verwandte Gesetz nur wirksam wird, wenn die Rede ausgestrahlt wird.

Kabel- und terrestrischer Rundfunk

In diesem Fall erfolgt die Übertragung durch Übertragung einer Reihe von visuellen und akustischen Signalen. Sie werden direkt über Satellit oder auf andere Weise ausgestrahlt. Im Kabelrundfunk fungieren Glasfasern, Drähte, Kabel usw. als "Sender". Objekte mit verwandten Rechten sind in diesem Fall direkte Übertragungen, die von Organisationen unabhängig oder auf Kosten ihrer Gelder von anderen auf Anfrage erstellt wurden.

Ihr Unterschied zu Theaterproduktionen besteht beispielsweise darin, dass sie als Ergebnis weniger intellektueller als körperlicher Aktivität nicht die besondere kreative Originalität der Schöpfer zum Ausdruck bringen. Wie die weltweite Praxis zeigt, ist die zusätzliche Ermutigung solcher Organisationen und Einzelpersonen heute durchaus gerechtfertigt. Dank ihm wird eine deutliche Verbesserung der Qualität der hergestellten Produkte festgestellt. Die Weitergabe und die Verwendung von Tonträgern von Sendungen von Rundfunkanstalten erweitern das Publikum, das die Darsteller wahrnimmt, erheblich. Gleichzeitig ist eine Zunahme des Effekts auf Zuschauer / Zuhörer festzustellen. Objekte mit verwandten Rechten

Künstler, Hersteller und Rundfunkanstalten

Sie handeln als Subjekte verwandter Rechte. Darsteller sind in erster Linie Künstler, Tänzer, Sänger, Musiker und andere Personen, die Kunstwerke oder Literatur reproduzieren, darunter auch Puppen-, Pop- oder Zirkusdarbietungen. Zu den Themen gehören auch Dirigenten und Regisseure von Theaterstücken. Sowohl Hersteller als auch juristische Personen können als Hersteller von Tonträgern auftreten. Sie übernehmen sowohl die Initiative als auch die Verantwortung für die Erstellung der ersten Tonaufnahme einer Aufführung oder anderer Objekte mit verwandten Rechten. Als Hersteller eines Tonträgers gilt die Person, deren Name oder Name direkt auf dem Tonträger angegeben ist, oder der Fall, in dem sich der Tonträger befindet, sofern nichts anderes nachgewiesen ist. Das Konzept für verwandte Schutzrechte wendet sich an SubjekteKabel- oder terrestrische Rundfunkunternehmen werden als Fernsehunternehmen (ORT, RTR, NTV usw.), Radiosender sowie verschiedene private und staatliche Unternehmen bezeichnet, die (in der Regel) gegen eine zusätzliche Gebühr über Kabel senden.

Objekte des Urheberrechts und verwandter Gesetze

Zunächst ist auf die enge Beziehung zwischen diesen Kategorien hinzuweisen. Wie oben erwähnt, sind Objekte mit verwandten Rechten in einigen Fällen Werke, die als gemeinfrei gelten. Geschaffene Produkte sind jedoch in der Regel zusätzlich gesetzlich geschützt. Insbesondere geht es um das Urheberrecht. Sie können beispielsweise kein Tonträger eines Songs erstellen, ohne dessen Wörter und Musik zu verwenden. Letztere wiederum werden von einem Dichter und Komponisten komponiert.

Es ist auch unmöglich, eine Fernseh- oder Radiosendung ohne die Teilnahme von Choreografen, Interpreten, Dramatikern, Dramatikern oder einer anderen Person, die als Inhaber von verwandten oder urheberrechtlich geschützten Inhalten auftritt, durchzuführen. Dieser Moment ist durch einschlägige Gesetze geregelt. Bestimmte Objekte mit verwandten Rechten können ohne die Erlaubnis der Urheber und Interpreten nicht reproduziert werden. Die Zustimmung muss in der jeweiligen Vereinbarung formalisiert werden. Das Gesetz regelt diesen Bereich streng. Um beispielsweise eine Aufführung per Kabel oder Rundfunk zu übertragen, muss ein Rundfunkunternehmen die Zustimmung nicht nur des Regisseurs, sondern auch der an dem Stück beteiligten Akteure und des Autors des literarischen Werks einholen, das seine Grundlage bildete.

verwandte Objekte

Darsteller Features

Diese Kategorie gehört zu den exklusiven Nicht-Eigentums- und Eigentumsrechten an dem Objekt. Den ausübenden Künstlern wird der Schutz des Namens und der Aufführung oder der Aufführung gegen verschiedene Verzerrungen und andere Eingriffe garantiert, die ihrer Würde und Ehre schaden könnten. Diese Personen üben die freie Verwendung von Gegenständen mit verwandten Schutzrechten aus. Sie können unter anderem eine Vergütung für jede Form der Produktreproduktion erhalten.

Ausschließliches Recht ermöglicht den ausübenden Künstlern, andere Personen selbständig zur Ausstrahlung oder Kabelproduktion oder Ausstrahlung zu ermächtigen. Nur mit Zustimmung dieser Unternehmen ist es möglich, Tonträger aufzunehmen und wiederzugeben, wenn das Originalprodukt nicht für kommerzielle Zwecke erstellt wurde. Der ausübende Künstler kann vertraglich an der Erstellung audiovisueller Reproduktionen mitwirken.In diesem Fall gehen alle ihm zustehenden Schutzrechte auf den Hersteller über. Der ausübende Künstler kann die Lieferung genehmigen oder die für kommerzielle Zwecke veröffentlichten Tonträger mit seiner direkten Beteiligung ausleihen. Das Recht, die Miete zu übertragen, geht in der Regel auf den Ersteller der vertraglichen Aufzeichnung über. Gleichzeitig behält der Auftragnehmer die Möglichkeit, eine Vergütung zu erhalten.

Einschränkungen

Das Gesetz schützt strikt die Rechte der ausübenden Künstler. Gleichzeitig führt er jedoch eine Reihe von Einschränkungen ein. Dies gilt insbesondere für das Recht zur Vervielfältigung von Inszenierungen oder Aufzeichnungen. Einschränkungen gelten, wenn das Original-Tonträger mit Zustimmung des Interpreten erstellt oder für den gleichen Zweck abgespielt wurde, für den die Genehmigung erteilt wurde. Das ausschließliche Recht wird den Nutzern von Leistungen oder Leistungen sowie anderen Personen aus dem Vertrag übertragen. freie Verwendung von Gegenständen mit verwandten Schutzrechten

Möglichkeiten für Tonträgerhersteller

Obwohl die Erstellung einer Tonaufnahme keine Kunstform ist, hängt das Scheitern oder der Erfolg des Künstlers von seiner Qualität ab. Dies gilt insbesondere für Sänger. Für sie ist es wichtig, dass ihre Stimme in der Tonspur nicht schlechter ist als in der realen Aufführung. Der Produzent der Aufnahme kann diese selbst oder durch Erlaubnis anderer reproduzieren, neu erstellen, anderweitig bearbeiten, vermieten, verkaufen und Kopien davon importieren. In diesem Fall ist zu beachten, dass die mit Wissen des Urhebers verkauften und reproduzierten Tonträger ohne Entgelt und ohne Wissen des Urhebers weiterverbreitet werden. Wenn wir über die Vermietung sprechen, liegt die Verwendung der Aufzeichnung in dieser Form immer in der Verantwortung des Herstellers, unabhängig davon, wer als Eigentümer der Kopien fungiert.

Reproduktion ohne Zustimmung des Urhebers und Interpreten

Ein Tonträger darf ohne Wissen der Inhaber verwandter Schutzrechte zu kommerziellen Zwecken veröffentlicht werden. In diesem Fall sollte ihnen jedoch eine Vergütung gezahlt werden. Wenn für den Verkauf der Schallplatte die Zustimmung sowohl des Produzenten als auch des Interpreten eingeholt wurde, gibt es keinen Grund für eine weitere weitverbreitete Vervielfältigung zu kommerziellen Zwecken. In dieser Reihenfolge wird es per Kabel oder Rundfunk übertragen. Auf dieser Grundlage wird auch die künftige öffentliche Vollstreckung durchgeführt.


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