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Non-Profit-Partnerschaft des Landes: Gründung, Satzung, Vorsitzender. Bundesgesetz "Über Gartenbau-, Gemüsegarten- und Ländervereinigungen der Bürger" vom 15.04.1998 N 66-NЗ

Viele Bewohner von Großstädten möchten der Natur näher kommen und sich ständig an der frischen Luft aufhalten. Sie kaufen Land außerhalb der Stadt. Bei der Suche erfahren sie, dass es verschiedene organisatorische und rechtliche Vereinigungen von Bürgern gibt, von denen eine eine gemeinnützige Sommerpartnerschaft ist. Über die Merkmale, die diese Form der Assoziation von Personen aufweist, erfahren wir aus dem Artikel.

66-FZ

Das Konzept

Eine Country Non-Profit Partnership (kurz DNT) ist eine Bürgervereinigung ähnlich einem Garten- und Gemüsegärtner. Das Wort "Datscha" ist fest im Wortschatz verankert und seit langem eine Familie und Freunde. Es wurde seit der Zeit von Peter dem Großen eingeführt, der seinen Gütern in der Nähe von St. Petersburg Güter für seine Verdienste um das Vaterland schenkte. Das Wort "Datscha" kam vom Verb "Geben", das heißt von der entsprechenden direkten Handlung des Königs.

Derzeit ist es eine beliebte Art der Erholung für die Bürger in der Natur zugeordnet. Aber in Wirklichkeit war der Aufenthalt in ihrer Vorstadt nicht so wolkenlos, wie wir es uns wünschen würden. Die Bürger hatten lange Zeit verschiedene Probleme im Zusammenhang mit der Unvollkommenheit des Gesetzes.

Assoziationsprobleme

Die schmerzhaftesten Probleme, über die die Sommerbewohner klagen, sind folgende:

  • In vielen Verbandsformen war unklar, welche Rechte und Pflichten der Teilnehmer in bestimmten Fällen bestanden. Eine Partnerschaft (einschließlich einer Sommerpartnerschaft ohne Erwerbszweck) ist eine Form der Organisation von Bürgern, die auf dem gemeinsamen Eigentum verschiedener Bürger - Mitglieder der Partnerschaft - beruht. Neben ihm sind auch Vereine wie Partnerschaften und Genossenschaften bekannt.
  • Große Anforderungen unter dem Vorwand der Mitgliedschaft und anderer Beiträge.
  • „Verfolgung“ durch lokale Behörden wegen des Baus von Wohngebäuden auf landwirtschaftlichen Flächen und der Unmöglichkeit der Registrierung in diesen.
  • Die Kosten für das Bohren von Brunnen in Gebieten, in denen keine Wasserversorgung besteht. Ohne dies ist ein normales Leben in der Natur nicht möglich. Die Arbeit und das Design kosten jedoch manchmal bis zu 2,5 Millionen Rubel.
  • Unabhängige Lösung von Verbindungsproblemen ohne die Unterstützung der Gemeinde.
Charter eines Landes Non-Profit-Partnerschaft

Rechtsrahmen

Um einige der oben genannten Probleme zu lösen, hat der Gesetzgeber Änderungen des Gesetzes „Über gemeinnützige Vereinigungen von Bürgern aus den Bereichen Gartenbau, Gemüsegarten und Länder“ eingeführt. Diese Änderungen sind ab Anfang 2019 in Kraft getreten.

Laut Neuerungen schließt das Gesetz eine solche Form der Vereinigung als "Sommer-Non-Profit-Partnerschaft" aus. Gleichzeitig wurden relevante Änderungen an anderen Rechtsakten vorgenommen, insbesondere:

  • ZK RF.
  • VK RF.
  • Zivilgesetzbuch der Russischen Föderation.
  • LCD RF.
  • Stadtplanungsgesetz der Russischen Föderation.
  • Das Gesetz "Über den Untergrund".
  • Gesetz "Über das Staatliche Komitee für Bevölkerungsschutz".
  • Gesetz "Über die allgemeinen Grundsätze der Organisation der kommunalen Selbstverwaltung in der Russischen Föderation".
  • Gesetz über die Registrierung von Immobilien.
  • Gesetz über die Hypothek.
  • Gesetz "Über die Zusammenarbeit in der Landwirtschaft".
  • Andere Rechtsakte.

Dadurch konnten die bis dahin bestehenden Unterschiede zwischen Gartenbau- und Länderpartnerschaften beseitigt werden. Heute sind Bürgerverbände auf folgende Formen beschränkt:

  • SNT.
  • ONT.

Diese Organisationen sind Partnerschaften für Immobilieneigentümer. Aus landwirtschaftlichen Flächen oder Siedlungen entstehen nach wie vor neue gemeinnützige Partnerschaften in der Garten- und Landschaftspflege. Gleichzeitig können Eigentümer ihr eigenes Geschäft betreiben, Mitglieder einer Partnerschaft sein oder diesen Status nicht haben.

Gründung einer landesweiten Non-Profit-Partnerschaft

Individuelle Landwirtschaft

Bürger mit einem Grundstück innerhalb des Landesverbandes haben das Recht, individuell zu bäuerlich tätig zu werden. Sie nutzen Infrastruktureinrichtungen sowie anderes Eigentum von Mitgliedern der Partnerschaft auf der Grundlage von gemeinsamem Eigentum. Darüber hinaus müssen diese Bürger die Bestimmungen der mit der Partnerschaft geschlossenen Vereinbarungen einhalten und die festgestellten Beiträge rechtzeitig entrichten, deren Höhe nicht höher sein darf als die ähnlichen Beiträge der Vereinsmitglieder.

Ist dies nicht der Fall, können sie das gemeinsam genutzte Eigentum nicht nutzen. Darüber hinaus hat die Gesellschaft das Recht, diese Zahlungen vor Gericht zurückzufordern.

Organisationserstellung

Bürger können sich in einer Partnerschaft zusammenschließen, um bestimmte gesetzlich festgelegte Aufgaben gemeinsam zu erfüllen, und zwar:

  • Für die Schaffung geeigneter Bedingungen für die Durchführung von Garten- und Gartenbau durch die Bürger (Bereitstellung der erforderlichen Kommunikation, Gebietsschutz, Brandschutz).
  • Unterstützung bei der Entwicklung von Grundstücken.
  • Unterstützung bei der Interaktion zwischen Nachbarn und Dritten.

Mindestens sieben Bürger müssen sich zu einer Partnerschaft zusammenschließen. Dies ist in Teil 2 des Artikels angegeben 16 des Gesetzes "Über gartenbauliche Vereinigungen" Nr. 66-FZ. Wird die Vorschrift nicht eingehalten, so kann dieser Verein gerichtlich aufgelöst werden, wenn mit dieser Vorschrift Klage erhoben wird.

Gemäß Artikel 40 des oben genannten Gesetzes kann ein Anspruch gerichtet werden:

  • Staatliche Gebietskörperschaften.
  • Gemeindeverwaltungen, in deren Gebiet sich Gartenbau oder Gartenbau befindet.
  • Der Eigentümer oder Eigentümer eines Grundstücks, das sich auf dem Territorium des dieser Vereinigung angehörenden Landes befindet.
Vorsitzender der gemeinnützigen Sommerpartnerschaft

Management

Die Partnerschaft wird von folgenden Stellen verwaltet:

  • Durch die Hauptversammlung.
  • Gewählter Vorstand.
  • Vorsitzender einer gemeinnützigen Sommerpartnerschaft.

Die Hauptversammlung beschließt Fragen wie:

  • Änderung der Satzung einer Organisation.
  • Aufnahme in seine Mitglieder.
  • Die Definition von Regierung.
  • Bestimmung des Vorsitzenden, der Prüfungskommission, der Kommission zur Überwachung der Anwendung des anwendbaren Rechts.
  • Die Entscheidung, Repräsentanzen, Fonds zu gründen.
  • Genehmigung der internen Vorschriften.
  • Bildung des Eigentums der Organisation.
  • Prüfung von Beschwerden seiner Mitglieder.
  • Andere Fragen.

Die Zuständigkeit des Verwaltungsrats umfasst Folgendes:

  • Vollzug der Beschlüsse der Hauptversammlung.
  • Die Entscheidung, ein solches Treffen abzuhalten.
  • Eine Anleitung zu aktuellen Aufgaben.
  • Schätzen.
  • Veräußerung von Vermögenswerten.
  • Aufzeichnungen und Berichterstattung.
  • Eigentumsschutz.
  • Sachversicherung.
  • Bau, Reparatur und Wartung von Gebäuden.
  • Papierkram.
  • Anstellung im Verein.
  • Andere Aufgaben.

Der Vorsitzende wird für zwei Jahre aus dem Kreis der Vorstandsmitglieder gewählt. Seine Befugnisse richten sich nach dem Gesetz Nr. 66-FZ sowie der Satzung des Vereins. Der Vorsitzende handelt im Namen der Personengesellschaft ohne Vollmacht und übt folgende Funktionen aus:

  • Leitet die Sitzungen.
  • Unterzeichnet finanzielle Dokumente.
  • Schließt Transaktionen ab und eröffnet Bankkonten.
  • Erteilt Vollmachten.
  • Entwickelt interne Regelungen.
  • Trifft Entscheidungen über die Anträge der Mitglieder.
  • Führt andere Aufgaben aus.
Auf Gartenbau, Gemüsegarten und Land gemeinnützige Vereinigungen von Bürgern

Charter

In der Kunst. 52 des Bürgerlichen Gesetzbuchs besagt, dass die Charta einer gemeinnützigen Sommerpartnerschaft das wichtigste Gründungsdokument dieser Vereinigung von Bürgern ist. Es beschreibt die Grundregeln der Partnerschaft.Daher müssen die Anforderungen von allen Mitgliedern, einschließlich der Geschäftsführung, uneingeschränkt erfüllt werden.

Die Anforderungen für die Erstellung dieses Dokuments sind in Art angegeben. 16 des Gesetzes "Über Gartenbau, Gemüsegarten und Land gemeinnützige Vereinigungen von Bürgern." Die Charta sollte also folgende Informationen enthalten:

  • Der Name des Assoziationsformulars.
  • Juristische Adresse.
  • Die Ziele der Organisation.
  • Möglichkeiten, Managemententscheidungen zu treffen.
  • Regeln für die Zulassung von Bürgern zu Mitgliedern.
  • Mitgliedsstatus, Rechte und Pflichten.
  • Zahlung von Beiträgen.
  • Überarbeitungsarbeit.
  • Die Methode zur Bildung gemeinsamen Eigentums.
  • Eine Möglichkeit, den Mitgliedern der Organisation Informationen über die Arbeit der Leitungsorgane zu vermitteln.
  • Möglichkeit der Briefwahl.
  • Reorganisation und Liquidation.
  • Änderung der Charta.

Das Dokument hat eine Titelseite und ist in Abschnitte und Artikel unterteilt, die bestimmte Themen behandeln. Das Folgende ist eine Aufteilung in kleinere Einheiten (Teile oder Absätze) mit spezifischen Anforderungen.

Beispielsweise enthält der erste Abschnitt in der Regel allgemeine Bestimmungen, und zwar:

  • Der Name der Assoziation.
  • Organisationsstatus als juristische Person.
  • Lage
  • Sonstige Angaben.

Auflösung einer Organisation

Die Gründung einer gemeinnützigen Sommerpartnerschaft sowie deren Liquidation erfolgen nach dem allgemeinen Verfahren des Bürgerlichen Gesetzbuchs. Darüber hinaus behalten die ehemaligen Mitglieder nach Beendigung der Partnerschaft ihr Recht auf Zuteilung von Grundstücken und anderen Grundstücken auf Grundstücken, die sich zuvor im Eigentum des Vereins befanden.

Registrierung einer gemeinnützigen Landespartnerschaft

Landkauf

Vor dem Erwerb eines Grundstücks, unabhängig von seiner Rechtsform, müssen folgende Daten überprüft werden:

  • Geschichte, dh alle rechtlichen Schritte mit Grundstücken und darauf befindlichen Gegenständen.
  • Das Vorhandensein von unterirdischen Kommunikationen, da dies dem Bohren und der Installation des Fundaments gewisse Beschränkungen auferlegt.
  • Ein Auszug aus dem Katasterplan, aus dem klare Grenzen der Zuteilung hervorgehen.
  • Ist das Gelände Teil eines Naturschutzgebietes?

Beim Entwerfen einer Website sollten Sie folgende Punkte beachten:

  • Die Website wird in die Katasterregistrierung aufgenommen (dies erfordert einen Masterplan, Landvermessung, Standortschemata).
  • Dokumente werden in Gegenwart eines Buches eines Mitglieds der Vereinigung sowie des Protokolls der Mitgliederversammlung des Vereins ausgeführt.
  • Grundstücke können entsprechend eingetragen auf das Grundstück übertragen werden.
  • Land wird kostenlos zur Verfügung gestellt.
  • Der Grenzplan ist von einer autorisierten Organisation zertifiziert.

Fazit

Gemeinnützige Partnerschaft im Gartenbau

Wie Sie sehen, sieht das neue Gesetz keine besonderen Änderungen in Bezug auf die Registrierung einer gemeinnützigen Sommerpartnerschaft und deren Funktionsweise vor. Der Gesetzgeber hat sich jedoch zum Ziel gesetzt, den Bürgern die Frage verschiedener organisatorischer und rechtlicher Formen von Bürgerverbänden zu klären sowie unter dem Vorwand, die Organisation mit den notwendigen Mitteln auszustatten, räuberische Beiträge zu verhindern. Wie viel es möglich war, diese Pläne zu verwirklichen, wird die Zeit zeigen.


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