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Das Eigentumsrecht von juristischen Personen an Eigentum

Das Eigentum von Vereinen ist zusammen mit den Vermögenskomplexen von Einzelpersonen eine private Art von Eigentum. Wenn die Organisation über separates Eigentum verfügt, ist dies eines der offensichtlichen Anzeichen für das Eigentum von juristischen Personen. Es ist zu beachten, dass nicht immer Eigentumskomplexe gemäß dem Eigentumsrecht zum Verein gehören. So ist es heute möglich, im Sinne von Artikel 48 des Bürgerlichen Gesetzbuches Eigentum in der Betriebsführung oder in der Wirtschaftsführung zu haben. Für die meisten Formen organisatorischer und rechtlicher Bedeutung, die sich auf juristische Personen beziehen, ist ihre Entstehung und weitere Funktion als Eigentümer von Eigentum, das ihnen gehört, charakteristisch.

rechtliches Eigentum

Rechtsgegenstände

Sie müssen wissen, dass es sich bei den Eigentumsgegenständen von juristischen Personen gemäß Artikel 213 Absatz 3 des geltenden Zivilrechts um Vereinigungen eines kommerziellen und nichtkommerziellen Plans handelt. Hinzu kommt, dass dies nicht kommunale und staatliche Unternehmen sowie vom direkten Eigentümer finanzierte Strukturen umfasst. Eine Reihe von juristischen Personen, die aufgrund des Eigentumsrechts mit Immobilienkomplexen ausgestattet sind, sind äußerst breit. So ist es heute üblich, folgende Rechtsträger mit Eigentumsrechten zu unterscheiden:

  • Wirtschaftspartnerschaften sowie Gesellschaften.
  • Genossenschaften für Verbraucher- und Industriezwecke.
  • Religiöse und öffentliche Vereine.
  • Alle Arten von Gewerkschaften und Verbänden.
  • Andere Organisationen nach geltendem Recht.

Behörde der juristischen Person

Der Begriff des Eigentumsrechts juristischer Personen legt nahe, dass sie das Recht wie andere Eigentümer im Einklang mit ihrem eigenen Interesse nach eigenem Ermessen ausüben. Die Organisation hat das uneingeschränkte Recht, Handlungen in Bezug auf ihre Immobilienkomplexe frei auszuführen, die nicht im Widerspruch zur geltenden Gesetzgebung, zu anderen Rechtsakten sowie zu den gesetzlich geschützten Interessen und den Rechten anderer Personen stehen (Artikel 209 Absatz 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs).

Sie müssen sich bewusst sein, dass Beschränkungen der uneingeschränkten Ausübung des Eigentumsrechts ausschließlich gesetzlich festgelegt sein können. Diese Bestimmung ist in Artikel 213 Absatz 4 des Bürgerlichen Gesetzbuchs unmittelbar wiedergegeben. Danach haben nichtkommerzielle juristische Personen wie religiöse und öffentliche Vereinigungen sowie gemeinnützige Stiftungen das uneingeschränkte Recht, die Eigentumsrechte von ihnen angehörenden juristischen Personen nur zur Erreichung der in den einschlägigen Unterlagen festgelegten Ziele auf das Eigentum anzuwenden.

Konzept des Eigentums an juristischen Personen

Gegenstände des Eigentums an Eigentum

Sie müssen wissen, dass der Gegenstand des Eigentumsrechts an Immobilienkomplexen absolut jedes Eigentum sein kann (sowohl unbewegliche als auch bewegliche). Ausnahmen von der Kategorie der Eigentumsrechte juristischer Personen sind bestimmte Arten von Eigentum, die nach geltendem russischen Recht (Artikel 213 Absatz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs der Russischen Föderation) keinen Organisationen gehören können.

Eigentum YUL

Was ist das Eigentum der oben genannten Vereinigungen? Die Registrierung des Eigentums an einer juristischen Person ist im Falle von soziokulturellen, industriellen, gemeinnützigen, Bildungs- und sonstigen Aspekten der Ausrichtung von Immobilienkomplexen möglich.Es ist wichtig zu beachten, dass dies Grundstücke, Unternehmen, Sanatorienkomplexe, Sport- oder Touristenziele, Gebäude, Ausrüstungen, Wohnungen, Geld, Wertpapiere (Aktien, Anleihen) und so weiter umfasst.

Es ist anzumerken, dass die Palette der Immobilienkomplexe in Bezug auf gewerbliche und nichtgewerbliche Organisationen etwas unterschiedlich ist. Letztere haben also das Recht auf Privateigentum an juristischen Personen nur in Bezug auf das Eigentum, das für die Verwirklichung der Hauptziele der Tätigkeiten dieser Strukturen erforderlich ist. Gewerkschaften haben beispielsweise das uneingeschränkte Recht, solche Immobilienkomplexe zu besitzen, die sie benötigen, um die in der Charta festgelegten Ziele zu erreichen. Sie sind in der Regel mit der Billigung und dem Schutz der sozialen und beruflichen Interessen sowie der Rechte der Mitglieder der vertretenen Verbände verbunden.

 Privateigentum an juristischen Personen

Interessant zu wissen

Es ist wichtig zu beachten, dass bei jeder Art von Rechtsfähigkeit von Vereinen (allgemein oder speziell) bestimmte Arten von Eigentum auf die eine oder andere Weise keinen Organisationen gehören können, wenn sie gemäß dem Gesetz Eigentumskomplexen gehören, die aus dem Verkehr gezogen wurden oder hinsichtlich des Umsatzes begrenzt sind. Auf der Grundlage des Artikels 129 des Zivilrechts sollten die Arten von Gegenständen des Privateigentums juristischer Personen, die aus dem Verkehr gezogen wurden, im Gesetz ausdrücklich festgelegt werden. Sorten von Gegenständen, die in Bezug auf den Umsatz etwas begrenzt sind, werden in der gesetzlich vorgeschriebenen Weise identifiziert. Die juristische Person hat daher kein Recht, natürliche Mineralressourcen (Heilschlamm, Mineralwasser und andere natürliche Objekte) zu besitzen, da diese Eigentum des Staates sind.

Wenn die juristische Person Eigentumskomplexe besitzt, die gemäß der geltenden Gesetzgebung nicht zu ihr gehören können, erlischt das Eigentumsrecht der juristischen Person auf die eine oder andere Weise und das Eigentum wird gemäß dem in Artikel 238 des Bürgerlichen Gesetzbuchs vorgesehenen Verfahren veräußert.

In Bezug auf Immobilienkomplexe, die nach russischem Recht Eigentum der Vereinigung sein können, wird in Artikel 213 Absatz 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs eine Klausel über die Unzulässigkeit von Mengen- und Kostenbeschränkungen in Bezug auf Eigentumsgegenstände von Organisationen definiert. Es ist wichtig anzumerken, dass solche Beschränkungen durch das Bundesgesetz festgelegt werden können, jedoch nur in dem Umfang, der zum Schutz der Grundlagen der Moral, der verfassungsmäßigen Ordnung, der legitimen Interessen und Rechte anderer, der Gesundheit der Nation, der Sicherheit des Staates und der Landesverteidigung erforderlich ist.

Erwerb und Beendigung

Derzeit sind gute Gründe für den Erwerb sowie die Beendigung des Eigentums von Bürgern und juristischen Personen die allgemeinen Gründe, die das geltende Zivilrecht vorsieht. Darüber hinaus können gemäß Artikel 212 Absatz 3 des Bürgerlichen Gesetzbuchs die Merkmale des Erwerbs und der vollständigen Beendigung des Eigentumsrechts an Immobilienkomplexen durch juristische Personen auf gesetzlicher Ebene festgelegt werden. Die Quellen für die Schaffung des Eigentums eines gemeinnützigen Vereins können also Einnahmen aus lokalen und staatlichen Haushalten, Spenden, freiwilliger Arbeit und natürlich andere rechtliche Tatsachen sein, die nichts mit den allgemeinen Gründen zu tun haben, die mit dem Erwerb des Eigentumsrechts zu tun haben.

Eigentum von Bürgern und juristischen Personen

Geschäftspartnerschaften

In diesem Kapitel sollte das Eigentum an juristischen Personen in Betracht gezogen werden, bei denen es sich um Geschäftspartnerschaften oder Unternehmen handelt.Es ist darauf hinzuweisen, dass letztere als Wirtschaftsverbände nach eigenem Ermessen das uneingeschränkte Recht haben, alle mit dem Eigentum, der Nutzung und der uneingeschränkten Veräußerung von Eigentumskomplexen verbundenen Handlungen durchzuführen, wenn sie nicht gegen geltendes Recht verstoßen die gesetzlich geschützten Interessen und die Rechte anderer verletzen. Beispielsweise gestatten nach Artikel 575 des Zivilrechts die Beziehungen zwischen Organisationen kommerzieller Art nicht die Veräußerung von Immobilienkomplexen in Form von Spenden. Eine Ausnahme können unter den gegebenen Umständen gewöhnliche Geschenke sein.

Gegenstände des Eigentums von juristischen Personen

Befugnisse des Inhabers von Personengesellschaften und Unternehmen

Nach eingehender Prüfung des Konzepts des Eigentumsrechts juristischer Personen an Personengesellschaften und Unternehmen wirtschaftlicher Art wäre es ratsam, auf die einschlägigen Befugnisse Bezug zu nehmen. So werden die Befugnisse des Inhabers einer Wirtschaftspartnerschaft durch eine Kombination von Befehlseinheit und Kollegialität ausgeübt. Darüber hinaus sind folgende Personen berechtigt, im Namen der Struktur zu handeln:

  • Jedes Mitglied der Vereinigung, sofern in der Satzung keine anderen Regeln festgelegt sind.
  • Ein oder mehrere Gründer, die im Rahmen einer Satzung mit der Geschäftsentwicklung betraut sind.
  • Alle Gründer zusammen in Übereinstimmung mit dem Gesellschaftsvertrag.

Es ist darauf hinzuweisen, dass nur Vollpartner berechtigt sind, die Geschäfte der betrachteten Vereinigungsvielfalt streng nach den in den Artikeln 72 und 84 des Bürgerlichen Gesetzbuchs festgelegten Regeln zu führen.

  • Sozialisierung von Immobilienkomplexen.
  • Die Bildung von Eigentum im Prozess der wirtschaftlichen Tätigkeit.
  • Zivilrechtliche Transaktionen.

Es ist zu betonen, dass die Gegenstände des Eigentumsrechts von Personengesellschaften und Wirtschaftsunternehmen an Immobilienkomplexen in diesem Fall Vermögen sind, das als Einlagen oder Einlagen übertragen wurde, sowie Immobilienkomplexe, die aufgrund anderer Gründe erworben oder hergestellt wurden, beispielsweise als Produktplatzierung von Aktien, Anleihen usw.

rechtliches Eigentum an Eigentum

Zusammensetzung des Eigentums

Sie sollten sich bewusst sein, dass in der Struktur des Eigentums von juristischen Personen heute zugeteiltes und genehmigtes Kapital. Sein Name ist streng abhängig von der Dokumentation der Bestandteile, nach der die Struktur arbeitet. Beispielsweise wird in Glaubenspartnerschaften sowie in Vollpartnerschaften Kapital als Sicherheit bezeichnet, da sie keine Satzung haben und auf der Grundlage eines Gesellschaftsvertrags funktionieren. Es ist anzumerken, dass in den Wirtschaftsgesellschaften, die eine Charta haben, das Kapital Charta-Kapital genannt wird. Darüber hinaus wird die Größe der dargestellten Kapitalarten auf die eine oder andere Weise durch die Dokumentation der Bestandteile festgelegt.

Eigentumsrechte von Genossenschaften, öffentlichen und religiösen Organisationen

Sie müssen wissen, dass das Thema der Eigentumsrechte von Bürgern und juristischen Personen als Genossenschaften eine Genossenschaft jeglichen Verbrauchers oder industriellen Typs ist. Zu den ersten zählen also Wohnungsbau und Wohnungsgenossenschaften, Hausbesitzerverbände und so weiter. Zu den Produktionsstrukturen zählen Landwirtschaftsverbände sowie Genossenschaften im Bereich Dienstleistungen und Produktion. Die Grenzen der Ausübung des Eigentumsrechts von natürlichen und juristischen Personen als Genossenschaft hängen in vollem Umfang von ihrer Art sowie von der Rechtsfähigkeit ab.Es ist zu beachten, dass der Genossenschaftsverband über folgende Organe seine eigenen Befugnisse als Eigentümer ausübt: die Mitgliederversammlung, den Vorsitzenden des Vorstandes, den Vorstand der Genossenschaft sowie den Aufsichtsrat. Die Grundlage für die Entstehung des Rechts auf Eigentumskomplexe der Genossenschaft ist die Vereinheitlichung der Aktieneinlagen durch alle Mitglieder der Organisation.

Rechtssubjekte

Das Zusammenführen religiöser und sozialer Strukturen sowie gemeinnütziger Organisationen und Vereinigungen juristischer Personen erklärt sich aus der Tatsache, dass in der Rechtsordnung ihrer Immobilienkomplexe vieles gemeinsam ist. Vertretene juristische Personen sind solche für die Immobilienkomplexe, deren Teilnehmer nicht mit Eigentums- oder Haftungsrechten ausgestattet sind. Die Eigentumsrechte, die von den Teilnehmern auf das Eigentum der vertretenen Organisationen übertragen werden, gehen gemäß Artikel 48 Absatz 3 sowie Artikel 213 Absatz 4 des Bürgerlichen Gesetzbuchs sofort verloren. Es ist wichtig zu wissen, dass sie gebildet werden, um den immateriellen Bedürfnissen von Bürgern und juristischen Personen in vollem Umfang gerecht zu werden. Darüber hinaus betreffen die Rechte an Immobilienkomplexen in diesem Fall die Nutzung des von Verbänden erworbenen Eigentums ausschließlich zur Erreichung der in der Gründungsdokumentation festgelegten Ziele.

Zusammenfassend ist es wichtig, die wichtigsten Anzeichen des rechtlichen Eigentums hervorzuheben:

  • Eine juristische Person ist der alleinige Eigentümer von Immobilienkomplexen.
  • Teilnehmer von juristischen Personen können Verpflichtungen zum Eigentum haben oder nicht.
  • Die juristische Person ist berechtigt, an ihrem Eigentum gegen das Gesetz verstoßende Handlungen vorzunehmen.
  • Die Liegenschaft befindet sich im Eigentum von juristischen Personen, die ihr als Beitrag (Beitrag) der Gründer übertragen wurden.
  • Das Eigentum an juristischen Personen an Land kann beispielsweise gesetzlich beschränkt sein.


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