Um ein Visum für ein fremdes Land zu erhalten, ist es erforderlich, ein Paket von Dokumenten gemäß den Anforderungen des Konsulats des Landes, durch das die Einreise erfolgt, zu erstellen. Es ist erwähnenswert, dass, wenn Sie planen, mehrere Länder zu besuchen, das Visum des Staates geöffnet wird, in dem Sie mehr Zeit haben oder das der Zweck der Reise ist. Eines der wichtigsten Dokumente für die Eröffnung eines Visums ist eine Arbeitsbescheinigung. Schengen-Raum stellt strenge Anforderungen an dieses Dokument.
Bescheinigung zur Vorlage beim Konsulat vom Arbeitsort
Die meisten Fragen bei der Vorbereitung von Dokumenten für ein Visum werden durch eine Arbeitsbescheinigung verursacht. Es scheint, dass hier nichts kompliziert ist. Die Unkenntnis der Feinheiten der Gestaltung dieses Dokuments kann jedoch schwerwiegende Folgen für den Reisenden haben, bis hin zur Verweigerung der Einreisebewilligung.
Eine Arbeitsbescheinigung für ein Visum ist erforderlich, um Ihre Zuverlässigkeit und Ihre mangelnde Absicht, in das Besuchsland auszuwandern, zu bestätigen. Es dient auch als Bestätigung der Zugehörigkeit zu einem bestimmten beruflichen Umfeld. Dies ist wichtig, da Vertreter bestimmter Berufe, z. B. Journalisten, eine besondere Herangehensweise an den Papierkram haben.
Hilfeanforderungen
Die Arbeitsbescheinigung sollte deutlich auf hochwertigem Papier gedruckt sein. Das Original befindet sich in der Dokumentenverpackung. Die Vorlage einer im Farbkopierverfahren erstellten Kopie ist nicht gestattet.
Wenn Sie sich mit diesem Dokument vertraut machen, sollten Sie keine Zweifel an der Echtheit und Zuverlässigkeit des Dokuments haben. Deshalb gehen wir näher auf seine Qualität ein. Hilfe sollte:
- auf dem Briefkopf des Arbeitgeberverbandes vertreten sein;
- zwei administrative Unterschriften haben;
- die Registriernummer und das Ausstellungsdatum des Dokuments enthalten;
- Mit einem blauen Siegel zertifiziert sein.
Es ist nicht hinnehmbar, unordentliche, zerknitterte Dokumente vorzulegen.
Anforderungen an den Hilfeinhalt
Für das Konsulat ist es wichtig, dass die Arbeitsbescheinigung alle notwendigen Informationen enthält, um eine Entscheidung über die Eröffnung eines Visums treffen zu können. Die darin enthaltenen Informationen sollten mit den Daten in anderen Dokumenten übereinstimmen, die in der Packung enthalten sind.
Das Zertifikat muss enthalten:
- Name, Vorname, Patronym der Person, an die das Dokument ausgestellt wurde;
- Berufsbezeichnung;
- Datum des Arbeitsbeginns und Angabe der Relevanz der Informationen (bisherige Arbeiten)
- die Höhe des durchschnittlichen monatlichen Einkommens;
- Angaben zum Termin (wo vorhanden);
- Bestätigung, dass der Arbeitnehmer einen Arbeitsplatz für die Dauer des Urlaubs behält.
Feinheiten bei der Beantragung eines Visums
Wenn alle Voraussetzungen für die Registrierung des Zertifikats erfüllt sind und die erforderlichen Informationen im Inhalt enthalten sind, besteht kein Grund zur Sorge. Bei der Vorbereitung eines Dokuments gibt es jedoch häufig besondere Momente, die nicht in die Standards passen. In diesem Fall können Sie sich an die Mitarbeiter der Visaabteilung oder des Konsulats wenden und die Informationen klären, damit das Zertifikat vom Arbeitsort in der Botschaft keine Fragen aufwirft.
Es ist zu beachten, dass:
- Wenn ein Zertifikat an eine Verwaltungsperson ausgestellt wird, sollte es nicht von dieser zertifiziert werden. Sie wird stattdessen von einem Stellvertreter, Leiter der Personalabteilung oder einem anderen autorisierten Mitarbeiter unterzeichnet.
- Das Ausstellungsdatum der Bescheinigung sollte nicht früher als 30 Tage vor dem Zeitpunkt ihrer Einreichung beim Konsulat liegen (diese Daten müssen geklärt werden, sie können in verschiedenen Missionen unterschiedlich sein).
- Wenn eine Person in einer Tochtergesellschaft arbeitet und sich ihre Adresse (Telefonnummer) von der des Hauptsitzes unterscheidet, geben die Informationen auf dem Zertifikat die Informationen an, mit denen Informationen über den Mitarbeiter bestätigt werden können.
- Die Anschrift des Arbeitsortes muss mit den Angaben im Antrag auf Erteilung eines Visums übereinstimmen.
- Korrekturen und Flecken sind im Dokument nicht zulässig.
Verantwortung für ungenaue Informationen
Wenn eine Person nicht beschäftigt ist oder aus verschiedenen Gründen keine Arbeitsbescheinigung vorlegen kann, verzweifeln Sie nicht. Es gibt immer einen Ausweg. Sie können einen Brief in beliebiger Form über das Sponsern Ihrer Reise einreichen. Eine Bestätigung der Sponsorenbeziehung ist wünschenswert. In diesem Fall wird ihm eine Arbeitsbescheinigung vorgelegt, eine Kopie des Personalausweises liegt bei. Und es wird nützlich sein, die finanzielle Lebensfähigkeit des Sponsors in der vom Konsulat geforderten Form zu bestätigen (Reiseschecks, Bescheinigungen, Kontoauszüge).
Sie müssen nicht versuchen, falsche Informationen anzugeben. Das Konsulat kann den Antragsteller zu einem persönlichen Gespräch und zum Nachweis der Arbeit einladen. Beispielsweise kann vorgeschlagen werden, einen Eintrag im Arbeitsbuch vorzulegen oder Arbeitgeberdaten anzugeben. Wenn die Arbeitsbescheinigung enthält Falsche Angaben, ungerechtfertigtes Risiko der Visumverweigerung und mögliche Probleme beim zukünftigen Grenzübertritt.