Das Bundesgesetz über die Kommunikation, dessen Änderungen später in Betracht gezogen werden, legt die Rechtsgrundlage für Aktivitäten auf dem Gebiet der Kommunikation in dem Land und in den Regionen fest, für die es zuständig ist. Das Regulierungsgesetz legt Verpflichtungen, Rechte der Teilnehmer an den einschlägigen Rechtsbeziehungen und Befugnisse der staatlichen Behörden fest.
Ziele
Als solche definiert das Gesetz der Russischen Föderation "Über Kommunikation" die folgenden Bestimmungen:
- Förderung der Umsetzung innovativer vielversprechender Standards und Technologien.
- Schutz der Interessen von Personen, die als Nutzer von Kommunikationsdiensten tätig sind, die in dem betreffenden Bereich tätig sind.
- Gewährleistung eines fairen und wirksamen Wettbewerbs auf dem Markt.
- Schaffung von Bedingungen für die Verbesserung der heimischen Kommunikationsinfrastruktur und Förderung ihrer Integration in internationale Kanäle.
- Bereitstellung einer zentralen Kontrolle über russische Funkfrequenzressourcen.
- Bildung von Bedingungen, um die Kommunikationsbedürfnisse der staatlichen Behörden, der Verteidigung, der Sicherheit und des Rechts und der Ordnung zu erfüllen.
Geltungsbereich der Verordnung
Das Gesetz der Russischen Föderation "Über Kommunikation" regelt die Beziehungen in Bezug auf die Schaffung und den Betrieb aller Kommunikationsnetze und -strukturen, die Nutzung des Funkfrequenzspektrums, die Bereitstellung von elektronischen und Postdiensten in dem Land und in den von ihm kontrollierten Regionen. Die Bestimmungen des normativen Dokuments gelten für alle Betreiber, die ihre Tätigkeiten außerhalb des Staates ausüben, nur teilweise in Bezug auf die Regelung des Verfahrens zur Erfüllung ihrer Verpflichtungen in Gebieten, die der Gerichtsbarkeit des Landes unterliegen. Beziehungen, die nicht unter das föderale Gesetz der Russischen Föderation „Über Kommunikation“ fallen, werden durch andere Rechtsakte geregelt.
Ordnungspolitischer Rahmen
Die Gesetzgebung der Russischen Föderation im Bereich Kommunikation basiert auf:
- Verfassung.
- Anhängiges Gesetz.
- Präsidialvorschriften.
- Regierungsbeschlüsse.
- Internationale Verträge.
- Andere juristische Dokumente der Branche.
Wenn ein internationales Abkommen Regeln festlegt, die sich von den im Kommunikationsgesetz (126-FZ) festgelegten Regeln unterscheiden, gelten die Bestimmungen des Abkommens.
Eigentum an Kommunikationsmedien und -netzen
Die neueste Fassung des Gesetzes "Über Kommunikation" sieht vor, dass die Tätigkeiten von Industrieunternehmen auf der Grundlage der Einheit des Wirtschaftsraums, unter Wettbewerbsbedingungen und unter Berücksichtigung der Vielfalt der Eigentumsverhältnisse durchgeführt werden. Für alle Kommunikationsorganisationen sind gleiche Bedingungen gewährleistet. Kommunikationsnetze und -mittel können Eigentum von Bund, Ländern, Gemeinden und Privatpersonen sein und sich im rechtlichen Besitz von juristischen Personen befinden. Ausländische Investoren dürfen sich an der Privatisierung von Eigentum territorialer und staatlicher einheitlicher Einrichtungen unter den Bedingungen beteiligen, die in den einschlägigen Vorschriften festgelegt sind. Diese Bestimmung ist in Teil 1 der Kunst festgelegt. 5 das zu prüfende Bundesgesetz über die Kommunikation. Änderungen des Eigentums an Kommunikationseinrichtungen und -netzen erfolgen auf die in den Regulierungsdokumenten festgelegte Weise und sind zulässig, sofern die einschlägigen Verfahren das Funktionieren der vorhandenen Infrastruktur nicht beeinträchtigen und die Rechte und Interessen von juristischen Personen und Bürgern nicht verletzen.
Lage der Einrichtungen
Im städtebaulichen Prozess für die Entwicklung von Gebieten und Siedlungen sowie deren Entwicklung sollten Struktur und Zusammensetzung von Objekten festgelegt werden. Dazu gehören Leitungskabelstrukturen, separate Räume für die Platzierung von Kommunikationseinrichtungen sowie die erforderlichen Kapazitäten in den Infrastrukturen, um das stabile Funktionieren der Systeme sicherzustellen. Änderungen des Gesetzes "Über Kommunikation" wurden in Bezug auf die Handlungen der staatlichen Behörden der Subjekte und Gemeinden eingeführt. Insbesondere Absatz 2 der Kunst. 6 verpflichtet diese Strukturen, Kommunikationsorganisationen, die Universaldienstleistungen erbringen, bei der Beschaffung / Errichtung von für ihre Arbeit erforderlichen Strukturen und Räumlichkeiten zu unterstützen. Diese Unternehmen können Vereinbarungen mit Eigentümern oder anderen Eigentümern treffen:
- Kraftübertragungstürme.
- Gebäude.
- Kontakt Schienennetze.
- Säulen.
- Sammler.
- Brücken.
- Tunnel (einschließlich der U-Bahn) und andere technologische Standorte und Einrichtungen.
Die Kommunikationsorganisationen sind im Rahmen der Vereinbarungen berechtigt, den Bau, den Betrieb von Kommunikationseinrichtungen und -strukturen durchzuführen. Der Eigentümer oder ein anderer Eigentümer kann seinerseits von den Unternehmen eine angemessene Zahlung für die Nutzung dieser Einrichtungen verlangen, sofern in behördlichen Bestimmungen nichts anderes vorgesehen ist. Wenn das Eigentum des Subjekts nach den Bau- oder Wartungsarbeiten nicht mehr bestimmungsgemäß genutzt werden kann, sieht das Bundesgesetz über die Kommunikation die Möglichkeit vor, den Vertrag vor Gericht zu kündigen.
Entschädigung
Das Bundesgesetz über die Kommunikation sieht vor, dass:
- Rekonstruktion oder Übertragung von Kommunikationsleitungen und -strukturen.
- Die Grenzen der Siedlung erweitern.
- Rekonstruktion / Sanierung von Gebäuden, Bauwerken, Brücken, Straßen, Bauwerken.
- Die Entwicklung neuer Länder.
- Rekonstruktion von Rückgewinnungssystemen.
- Erschließung neuer Lagerstätten usw.
Die Entschädigung kann durch Vereinbarung der Parteien in bar oder durch Übertragung oder Umstrukturierung von Kommunikationsleitungen und -strukturen durch den Bau- / Umbaukunden auf eigene Kosten gemäß den von der Kommunikationsorganisation herausgegebenen technischen Bedingungen sowie Standards erfolgen. Ausgleichszahlungen sind zulässig, sofern nicht durch Rechtsvorschriften für Straßentätigkeiten etwas anderes festgelegt ist. Dieser Absatz wurde durch das Bundesgesetz Nr. 139 ergänzt. Änderungen des Gesetzes "Über Kommunikation" sind am 15. Juli 2011 in Kraft getreten.
Schutz von Kommunikationsnetzen und -einrichtungen
Der Staat bietet Sicherheit für Kommunikationseinrichtungen. Betreiber und Bauherren bei der Sanierung und Errichtung von Bauwerken, Gebäuden, bei der Verlegung von Kommunikationsnetzen sollten die Notwendigkeit berücksichtigen, den Schutz von Bauwerken vor unbefugtem Zutritt zu gewährleisten. Dieser Artikel wurde am 14. Februar 2008 in das Gesetz "Über Kommunikation" aufgenommen.
Registrierung
Das Gesetz "Über Kommunikation" klassifiziert Kommunikationseinrichtungen, deren Bewegung ohne unverhältnismäßige Beeinträchtigung ihres Zwecks nicht möglich ist, an unbeweglichen Gegenständen. Die Leitungsverkabelungsinfrastruktur fällt ebenfalls in diese Kategorie. In dieser Hinsicht müssen diese Einrichtungen in der vom Bürgerlichen Gesetzbuch vorgeschriebenen Weise einer staatlichen Registrierung unterzogen werden. Merkmale Die Registrierung von Kommunikationseinrichtungen wird durch behördliche Vorschriften geregelt. Die Übertragung von Eigentumsrechten und anderen rechtlichen Fähigkeiten auf Weltraumobjekte beinhaltet nicht die Gewährung von Rechten zum Betrieb einer Orbitalfrequenzressource.
Von der Erde
Das Gesetz "Über Kommunikation" sieht vor, dass die Übertragung von Grundstücken an Kommunikationsunternehmen, das Regime (Verfahren) für deren Nutzung, die Regeln für den Bau von Sicherheitszonen und die Erstellung von Freigaben für die Platzierung von Netzwerken vom LC festgelegt werden. In Übereinstimmung mit den landesrechtlichen Normen werden Zuteilungen beschlagnahmt. Die Größe der Grundstücke, einschließlich der für den Bau von Lichtungen und Sicherheitszonen vorgesehenen, richtet sich nach den Normen der Landzuteilung für die Produktion der entsprechenden Arten von Tätigkeiten sowie nach den Bestimmungen der Planungs- und Stadtplanungsdokumentation.
Netzwerke
Ein Komplex von Organisationen und staatlichen Stellen, die in der Russischen Föderation Post und Telekommunikation betreiben und bereitstellen, fungiert als föderales Kommunikationssystem. Das einheitliche Netzwerk umfasst die folgenden Kategorien von Netzwerken im Land:
- Allgemeine Verwendung.
- Engagierte Netzwerke.
- An die öffentliche Infrastruktur angeschlossene technologische Systeme.
- Sonderzweck und andere.
Die Befugnisse von Exekutivstrukturen
Das Gesetz "Über die Kommunikation" enthält die folgenden Funktionen in der Zuständigkeit der Stellen:
- Bestimmung der Reihenfolge der Interaktion von Netzwerken und in etablierten Fällen zentralisierte Verwaltung des öffentlichen Systems.
- Festlegung von Anforderungen an Planung, Installation, Betrieb, Nummerierung, organisatorische und technische Ausrüstung, um ein nachhaltiges Funktionieren auch in Notfallsituationen zu gewährleisten. Das Kommunikationsgesetz schreibt die Ausübung dieser Befugnisse unter Berücksichtigung der Kategorie der Kommunikationsnetze vor.
- Ermittlung der Anforderungen an Messungen, die während des Betriebs öffentlicher Systeme durchgeführt werden, und der Mittel, mit denen diese durchgeführt werden. Dies stellt die Stabilität und Integrität des Netzwerks sicher.
Öffentliche Systeme
Sie sollen jedem Benutzer in der Russischen Föderation Telekommunikationsdienste auf erstattungsfähiger Basis zur Verfügung stellen. Das System der öffentlichen Nutzung umfasst Telekommunikationsnetze, die innerhalb der Grenzen des bedienten Gebiets und der Nummerierungsressource geografisch definiert und nicht festgelegt sowie nach der Technologie für den Verkauf von Diensten klassifiziert sind. Es besteht aus einem Komplex interagierender Objekte, einschließlich solcher, die für die Ausstrahlung von Fernseh- und Rundfunkkanälen bestimmt sind.