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Das Konzept und die Gründe für das Eintreten von Verpflichtungen

Der Begriff „Inhalt der Grundlage für das Eintreten von Verpflichtungen“ impliziert, dass eine Person bestimmte Handlungen zugunsten einer anderen Person ausführen muss. Dies kann die Ausführung von Arbeiten, die Übertragung von Eigentum, die Zahlung von Geld sein. Im letzteren Fall können wir als Beispiel die Gründe für das Eintreten von Unterhaltspflichten betrachten. Zu den Anforderungen eines Teilnehmers kann die Enthaltung von Maßnahmen gehören. Als nächstes betrachten wir, was Verpflichtungen ausmacht: das Konzept, die Parteien, die Gründe für das Auftreten.

Allgemeine Informationen

Gründe für Verbindlichkeiten

Grundlage für den Eintritt von Verpflichtungen (das römische Recht gilt als wesentliche Quelle für die rechtliche Rechtfertigung von Beziehungen) sind die Vertragsbedingungen. Wenn sie verletzt werden, ergeben sich verschiedene Konsequenzen. Insbesondere können die Gründe für die Entstehung von zivilrechtlichen Verbindlichkeiten in der Schadensverursachung, Verletzung von Freiheiten und anderen liegen. An dieser Kategorie von Beziehungen können mehrere oder eine Person teilnehmen.

Trägt eine Partei Verpflichtungen aus dem Vertrag gegenüber der anderen, so gilt sie sowohl als Gläubiger, da sie das Recht hat, die Erfüllung der Bedingungen zu verlangen, als auch als Schuldner, da sie verpflichtet ist, zugunsten des anderen Teilnehmers zu handeln. Andere Personen oder Organisationen können an der Interaktion beteiligt sein. Sie handeln als Dritte. Die Gründe für den Eintritt von Verpflichtungen gelten für sie nicht. Das heißt, sie können nicht als Gläubiger oder Schuldner auftreten, es sei denn, das Gesetz sieht etwas anderes vor.

Der Inhalt und die Gründe für den Eintritt von Verpflichtungen legen fest, dass der Schuldner die Wahl hat, die Anforderungen des Gläubigers in Bezug auf die Übertragung von verfügbarem Eigentum oder die Begehung von 1 oder mehreren Klagen zu erfüllen, sofern sich aus den Bestimmungen des Vertrags, des Gesetzes und anderer aufsichtsrechtlicher Gesetze nichts anderes ergibt.

Wenn mehrere beteiligte Teilnehmer und Gläubiger an der Beziehung beteiligt sind, kann letztere von jedem Schuldner die Ausführung verlangen. Gleichzeitig sind letztere verpflichtet, die Anforderungen gleichermaßen zu erfüllen, da die gesetzlichen Normen nicht anders vorgehen.

Pflichten: Begriff, Art, Auftrittsgründe. Mithaftung

Solidarität entsteht, wenn das Thema Beziehungen unteilbar ist. In diesem Fall beziehen wir uns auf die Verpflichtungen mehrerer Schuldner im Zusammenhang mit gewerblichen Tätigkeiten. Gleichzeitig gilt Solidarität für die Gläubiger, sofern gesetzlich oder vertraglich nichts anderes bestimmt ist. Die Gründe für den Eintritt von Verpflichtungen sind in diesem Fall ein Vertrag oder ein Gesetz.

Themen

Sie sind Schuldner und Gläubiger. Dritte können mit dem einen oder anderen verbunden sein (oder gleichzeitig mit ihnen). In solchen Rechtsbeziehungen treten diese in der Regel weder als Schuldner noch als Gläubiger auf. Eintrittsgründe und Arten von Verpflichtungen sind zwei miteinander verbundene Kategorien. Insbesondere erfolgt die Einstufung der Haftung nach den Ursachen der Anforderungen.

Gründe für die Entstehung zivilrechtlicher Verpflichtungen

Ebenso wichtig ist die Anzahl und der Status der Teilnehmer. Wenn es sich also um Dritte handelt, bilden die Verpflichtungen mit ihrer Teilnahme eine besondere Art von Beziehung in Bezug auf ihre fachliche Zusammensetzung. Die betroffene Partei muss die Anforderungen des Gläubigers oder seines Vertreters erfüllen. In diesem Fall kann der Schuldner die Aufrechnung seiner Handlungen ausdrücklich prüfen. Eine Weitergabe der Ausführung an Dritte ist nach Zustimmung des Gläubigers zulässig.

Vielzahl von Teilnehmern

Die Gründe für den Eintritt von Verpflichtungen können sich aus einer Vereinbarung ergeben, an der mehrere Personen beteiligt sind. Wenn die betroffene Partei von zwei oder mehr Teilnehmern vertreten wird, spricht sie von einer Vielzahl von in Beziehung stehenden Personen. Sie wiederum kann sein:

  • Aktiv
  • Passiv
  • Gemischt.

Diese Klassifizierung wird in Abhängigkeit davon festgelegt, auf welcher Seite sich die Multiplizität befindet. Seine aktive Form findet statt, wenn sich mehrere Personen auf der Seite des Gläubigers befinden. In diesem Fall ist der Schuldner allein. In diesem Fall kann jeder Gläubiger aufgrund der Gründe für das Entstehen von Verpflichtungen die Leistung verlangen. Fälle mit passiver Pluralität gelten als solche, wenn es mehrere Schuldner gibt. In diesem Fall handelt der Gläubiger im Singular. Er hat das Recht, von allen Schuldnern die Erfüllung der Verpflichtungen zu verlangen. Gibt es im Rahmen einer Beziehung mehrere Gläubiger und Schuldner, so spricht man von gemischter Multiplizität. In diesem Fall gibt es sowohl passive als auch aktive Formen.

Geteilte und gemeinsame Verantwortung: Unterschiede

Grundlage für den Eintritt von Verpflichtungen sind

Diese Klassifizierung basiert auf dem Umfang der Pflichten und Rechte jedes Teilnehmers. Darüber hinaus sieht das Gesetz die Möglichkeit vor, eine Tochtergesellschaft vom Schuldner anzuziehen. Ansprüche werden im Einklang mit der allgemeinen Regel geteilt, wenn die Gründe für den Eintritt von Verpflichtungen (Vertrag oder Verordnung) keine Solidarität vorsehen.

Bei dieser Form der Haftung mit aktiver Multiplizität kann jeder Gläubiger einen anteiligen Anspruch an dem ihm geschuldeten Anteil geltend machen, bei passiver Haftung nur in einer bestimmten Höhe. Im Übrigen gelten die Teile als gleich, wenn die Auftrittsgründe und Beendigung der Verpflichtungen sorgen Sie nicht für einen anderen.

Bei Mithaftung und aktiver Vervielfältigung kann jeder der Kreditgeber die vollständige Erfüllung der aufgestellten Bedingungen verlangen. In passiver Form ist es zulässig, Forderungen an alle Schuldner gleichzeitig und an jeden einzelnen (teilweise oder vollständig) zu richten. Die Teilnehmer haften gesamtschuldnerisch, bis alle Voraussetzungen erfüllt sind.

Nach ordnungsgemäßer Schuldentilgung zugunsten eines, mehrerer gemeinsamer Gläubiger oder infolge der Trennung der Schuldner kommt es zu einem Ausgleich. Eine verpflichtete Person, die die Bedingungen erfüllt hat, kann einen regressiven Anspruch gegen die übrigen Mitschuldner bestimmter Aktien abzüglich ihrer eigenen geltend machen. Der Gläubiger, der die Erfüllung der Forderungen erhalten hat, hat den Restbetrag zu erstatten.

Gesichtsveränderung

Das Konzept und die Gründe für das Entstehen von Verpflichtungen betreffen im Wesentlichen die Beteiligung von Personen an Eigentumsverhältnisse keine persönliche Natur haben. In dieser Hinsicht erlaubt das Gesetz die Ersetzung des Schuldners oder Gläubigers durch eine andere Person. Dieses Verfahren ist in Kapitel 24 des Bürgerlichen Gesetzbuchs geregelt.

Im Falle eines Personenwechsels werden die Pflichten und Rechte des Unternehmens, das aus der Beziehung ausscheidet, auf sein Stellvertreter übertragen. Solche Handlungen sind gemäß den Bestimmungen des Vertrages oder des Gesetzes zulässig. In Ausnahmefällen sind die Rechte untrennbar mit der Identität des Gläubigers verbunden. So kommt es beispielsweise vor, dass Unterhaltsansprüche geltend gemacht werden und eine Entschädigung für gesundheitliche oder lebensbedrohliche Schäden berechnet wird. Fälle, in denen ein Personenwechsel gestattet ist, sind in Art. 387 Bürgerliches Gesetzbuch und andere Rechtsakte. Beispielsweise werden die Rechte des Gläubigers auf einen anderen Teilnehmer übertragen, weil:

  • Gesamtrechtsnachfolge (bei Vererbung, Umstrukturierung eines Unternehmens).
  • Gerichtsentscheidung (falls gesetzlich vorgesehen). Zum Beispiel in Übereinstimmung mit Art. Nach § 250 Abs. 3 BGB kann jeder Aktionär bei Verkauf eines Anteils des Eigentumsrechts bei Verletzung des Vorkaufsrechts die Anerkennung als Käufer innerhalb von drei Monaten verlangen.
  • Die Erfüllung der Verpflichtung durch den Bürgen des Schuldners und andere.

Gründe für die Entstehung und Beendigung von VerpflichtungenNach Art.384 des Bürgerlichen Gesetzbuches geht das Recht des ersten Gläubigers unter diesen Bedingungen und in dem Umfang, der zum Zeitpunkt der Ersetzung stattgefunden hat, auf einen neuen über. Diese Bestimmung gilt nicht nur für das Grunderfordernis. Weitere mit der Verpflichtung verbundene Rechte gehen ebenfalls verloren. Dazu gehört insbesondere die Möglichkeit, nicht bezahlte Zinsen zu verlangen, eine Vertragsstrafe zu verhängen, eine Zusage zu erteilen und so weiter. Der Umfang der Möglichkeiten, die sich bei einem Gesichtswechsel ergeben, kann vertraglich oder gesetzlich geändert werden.

Die Transaktion, die in der betrachteten Beziehung als Grundlage dient, wird als Konzession oder Abtretung bezeichnet. In diesem Fall wird der Kreditgeber, der seine Fähigkeiten überträgt, als Zuweiser bezeichnet. Die Person, die sie annimmt, wird als Bevollmächtigter bezeichnet. Das Konzept und die Gründe für den Eintritt von Verpflichtungen in diesem Fall sehen vor, dass das Abtretungsformular den Regeln für die Art des Geschäfts, bei dem es zu einem Personenwechsel kommt (notariell, einfach geschrieben), unterworfen wird. Erfolgt die Übertragung von Möglichkeiten im Rahmen von Beziehungen, für die eine staatliche Registrierung erforderlich ist, unterliegt die Abtretung ebenfalls dieser Registrierung, sofern gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.

Abtretungserklärung

Bei Personenwechsel gilt der Grundsatz der Unveränderlichkeit des Verpflichtungsinhalts. In diesem Fall sollte der Schuldner das Gleiche unter den gleichen Bedingungen wie der ursprüngliche Gläubiger tun. Insoweit ist nach der allgemeinen Regel eine Zustimmung zur Abtretung des Ersten nicht erforderlich.

Die Notwendigkeit, den Personenwechsel durch den Schuldner zu genehmigen, tritt in Fällen auf, die gesetzlich oder vertraglich vorgesehen sind, sowie wenn die Identität des Gläubigers für den Auftragnehmer von Bedeutung ist (z. B. im Rahmen eines Geschenkvertrags).

Eintrittsgründe und Arten von VerpflichtungenDer Gläubiger hat die Abtretung der zweiten Partei anzuzeigen. Der Rechtsnachfolger ist in erster Linie daran interessiert. Als Kunst. Gemäß Artikel 382 des Bürgerlichen Gesetzbuchs können sich für einen neuen Gläubiger nachteilige Folgen ergeben, wenn der Schuldner nicht benachrichtigt wird. Tatsache ist, dass die Erfüllung der Verpflichtungen der ursprünglichen Person, die die Ansprüche geltend macht, als Aufrechnung gewertet wird. In diesem Fall hat der Abtretungsempfänger die Möglichkeit, sich von dem ursprünglichen Gläubiger zu erholen ungerechtfertigte Bereicherung. Darüber hinaus hat der Schuldner das Recht, nur die Einwände gegen den Abtretungsempfänger zu erheben, die er zum Zeitpunkt des Eingangs der Kündigung hatte. Der Abtretende ist verpflichtet, dem Abtretenden Unterlagen zu übersenden, aus denen sein Anspruchsrecht hervorgeht. Darüber hinaus muss er alle Informationen bereitstellen, die für die Erfüllung der Anforderung relevant sind.

Der Schuldner hat das Recht, vom neuen Gläubiger den Nachweis des Umstands der Übertragung zu verlangen. Wenn sie nicht eingereicht werden, kann er die Erfüllung der Anforderungen verweigern. Dies ist auf das Risiko von nachteiligen Konsequenzen für den Schuldner bei der Erfüllung von Verpflichtungen gegenüber der unzulässigen Person zurückzuführen.

Gesichtswechsel und Regressanspruch

Diese beiden Konzepte weisen erhebliche Unterschiede auf. Als regressiv wird eine Haftung anerkannt, bei der eine Person von einem anderen Eigentum verlangen kann, dass es durch dessen vorsätzliches oder unbeabsichtigtes Verschulden auf einen Dritten übergegangen ist. Hier sollten Sie zwischen Situationen unterscheiden:

  • Zwischen der Regatta und dem Gläubiger besteht eine grundsätzliche Verpflichtung. Das Reagenz führt es zugunsten des zweiten durch. Gleichzeitig erhält er im Rahmen der erfüllten Verpflichtung das Recht auf Rückabwicklung. Beispielsweise zahlt eine Versicherungsgesellschaft oder eine Bank, die als Bürge auftritt, einem Kreditgeber einen bestimmten Betrag. In diesem Fall erhält die juristische Person das Recht, vom Schuldner Rückgriffsmittel zu verlangen.
  • Zwischen dem Gläubiger und dem Inhaltsstoff entstehen Verpflichtungen, wenn dieser für den Schuldner verantwortlich ist. Erstere haben bei Erfüllung der Voraussetzungen die Möglichkeit, einen Rückgriffsanspruch geltend zu machen. Dies erfolgt bei Vorliegen einer gesetzlichen Haftung. Personen für die Handlungen ihrer Mitarbeiter, zum Beispiel.

In diesen Fällen kommt es zur Beendigung der zugrunde liegenden Verpflichtung und zum Entstehen eines Rückgriffs.Der Bevollmächtigte erhält Gelegenheit durch Nachfolge. Sie richten sich nach den Rechten des Zedenten, seinen Beziehungen zum Schuldner. Diese Abhängigkeit ist in Kap. 24 CC, Regulierung des Personenwechsels. Im Falle eines Rückgriffsanspruchs hängt das Recht des Weiterverteilers nicht von den Fähigkeiten des Gläubigers ab. Es gibt auch andere Unterschiede in den Konsequenzen. Also, nach Art. 200 Abs. 3 BGB, bei Rückgriffshaftung fällt der Beginn der Verjährungsfrist mit dem Zeitpunkt der Erfüllung des Hauptanspruchs zusammen. Nach Art. 412 BGB kann der Schuldner eine Gegenforderung an den Hauptschuldner nicht gegen die Bedingungen des regressiven Gläubigers aufrechnen.

Richtige Ausführung

Verbindlichkeiten Konzept Arten von Gründen für das Auftreten

Die Bedingungen, unter denen die Verpflichtungen erfüllt werden, sind im Gesetz, in anderen Rechtsakten oder im Vertrag angegeben. Ist dies nicht der Fall, muss die ordnungsgemäße Ausführung den geschäftlichen Gepflogenheiten oder anderen typischen Anforderungen entsprechen. Ein einseitiger Haftungsausschluss oder eine Änderung der Bedingungen einer Verpflichtung ist nicht zulässig, es sei denn, dies ist gesetzlich vorgesehen.

Bei der Ausübung einer gewerblichen Tätigkeit sind diese Handlungen zulässig, sofern sie im Vertrag vorgesehen sind. Dies sollte jedoch nicht dem Inhalt von Verpflichtungen oder dem Gesetz widersprechen. Der Gläubiger kann die teilweise Ausführung von Forderungen nicht akzeptieren. Ausgenommen sind Fälle, die gesetzlich oder vertraglich geregelt sind.

Der Schuldner hat das Recht, vom Gläubiger die Bestätigung der Aufrechnung durch ihn oder seinen Vertreter über die Erfüllung der Verpflichtungen zu verlangen. In diesem Fall trägt der Erste das Risiko, diesen Antrag nicht zu stellen. Die Erfüllung von Anforderungen kann an Dritte übertragen werden. Ausnahme ist die Vertragsbedingung oder das Gesetz, das die persönliche Erfüllung der Verpflichtungen des Schuldners festlegt.

In anderen Situationen muss der Gläubiger die Leistung anrechnen. Ein Dritter, der Gefahr läuft, sein Verfügungsrecht über das Eigentum des Schuldners zu verlieren, kann den Antrag auf seine Kosten erfüllen. In diesem Fall geht das Recht des Gläubigers gemäß Art. 3 auf ihn über. 382-387 Bürgerliches Gesetzbuch.

Frist

Wenn die Bedingungen der Verpflichtung die Ernennung eines bestimmten Datums oder Zeitraums vorsehen, in dem diese erfüllt sein müssen, muss die Anforderung zu jeder Zeit des angegebenen Zeitraums oder zu einem bestimmten Tag erfüllt sein. In anderen Fällen ist standardmäßig eine angemessene Frist festgelegt.

Verbindlichkeiten

Der Schuldner kann die Verpflichtung vor dem angegebenen Datum erfüllen, sofern vertraglich oder gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Möglichkeit einer vorzeitigen Rückzahlung von Ansprüchen ist nur in Fällen zulässig, die durch behördliche Vorschriften, Geschäftsbräuche und Umstände des Vertrags festgelegt sind.


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