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Zollagenten: Haftpflichtversicherung, Risiken, Deckung

Versicherungsunternehmen verfügen für die Erbringung ihrer Dienstleistungen über Lizenzen für verschiedene Arten von Sach-, Haftpflicht-, Finanz- und Lebensversicherungen. Die Haftpflichtversicherung von Zollagenten ist eine der notwendigen Voraussetzungen für die Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit durch diese Vertreter.

Vertragsgegenstände

Der Versicherungsvertrag wird zwischen dem Kernfinanzinstitut und dem Zollvertreter abgeschlossen. Um einen Berufshaftpflichtversicherungsvertrag mit einem Zollagenten zu unterzeichnen, muss eine juristische Person eingetragen sein oder Dokumente zur Aufnahme in das Register der Zollvertreter einreichen. Andernfalls fallen solche Aktivitäten nicht unter die geltenden Regeln.

Eine Versicherungsgesellschaft, die den Interessen der Zollagenten dienen will, muss eine Lizenz für die Zollagentenhaftpflichtversicherung erwerben.

Verantwortung der Zollagenten

Versicherungsobjekt

Gegenstand der Versicherung ist die Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit und die mögliche Nichterfüllung oder mangelhafte Erfüllung ihrer Pflichten, durch die ein Sachschaden an Dritten entstanden ist.

Die Arbeit des Zollagenten besteht aus folgenden Aufgaben:

  • Deklaration von deklarierten Produkten, Autos, anderen Fahrzeugen;
  • Übermittlung der für die Zollabwicklung erforderlichen Unterlagen und Informationen an den zuständigen Dienst;
  • die Bereitstellung dieser Waren, Transport;
  • Durchführung anderer Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Durchführung ihrer Maklertätigkeiten.
Zollagentenhaftpflichtversicherung

Versicherungsereignis

Das Risiko aus dem Zollagentenhaftpflichtversicherungsvertrag besteht in der möglichen nicht ordnungsgemäßen Erfüllung beruflicher Pflichten aus einem mit Dritten geschlossenen Vertrag. Die Haftung der Organisation entsteht, wenn der Versicherungsnehmer seinen Kunden einen Sachschaden aufgrund einer Verletzung oder Nichterfüllung von Verpflichtungen aus einer professionellen Vereinbarung zugefügt hat.

Erhaltene Schäden müssen formell bestätigt und auf Schadensersatz verklagt werden. Die Entschädigung kann durch Gerichtsbeschluss gewährt werden. Darüber hinaus können Verluste ausgeglichen werden, wenn das Versicherungsereignis während der Gültigkeit des Versicherungsvertrages im Zollgebiet eingetreten ist und in direktem Zusammenhang mit der angegebenen Immobilie steht.

Beim Abschluss eines Zollagentenhaftpflichtversicherungsvertrages ist das Unternehmen verpflichtet, Schäden aus folgenden Ereignissen zu ersetzen:

  • Nichteinhaltung der Deklarationsfristen;
  • Verletzung des Zollregimes von Waren angekommen;
  • falsche Berechnung der Zölle;
  • Überzahlung, Nichtzahlung oder unvollständige Zahlung aufgelaufener Zahlungen;
  • Geldbußen, Strafen, Strafen für Verstöße gegen Zollvorschriften;
  • Verstoß gegen das Verfahren zur Benutzung von Waren und Fahrzeugen, wenn das Zollverfahren noch nicht abgeschlossen ist.
fachliche Verantwortung der Zollagenten

Versicherungsschutz

Die Haftungssumme im Rahmen eines Versicherungsvertrags darf nicht geringer sein als die durch geltende Rechtsakte genehmigte Haftungssumme. Sie wird einvernehmlich zwischen dem Versicherten und dem Versicherer festgelegt. Die Versicherungssumme im Rahmen der Zollagentenhaftpflichtversicherung kann von zwei Arten sein:

  1. Nicht aggregiert. Dies ist die maximale Sicherheit für jedes Versicherungsereignis. Für Schäden haftet die Firma nur in der vereinbarten Höhe.
  2. Aggregat. Bei dieser Art der Versicherungspflicht bestimmt der Vertrag den Gesamtbetrag. Bei Eintritt des entsprechenden Ereignisses entschädigt das Unternehmen das Opfer für Verluste.Die Haftungssumme des Versicherers reduziert sich um diesen Betrag. Zusätzlich können Sie ein Limit für einen Fall, eine Risikoart oder eine Warengruppe festlegen.

Bei der Festlegung des Haftungsumfangs für die Haftpflichtversicherung eines Zollagenten kann im Vertrag ein Selbstbehalt festgelegt werden. Bei einem fiktiven Betrag an nicht erstattbarem Schaden zahlt das Unternehmen keine Entschädigung, wenn der Verlust geringer ist als dieser Betrag.

Ist der entstandene Schaden höher, berechnet der Versicherer den vollen Zahlungsbetrag. Bei einem bedingungslosen nicht erstattungsfähigen Verlust reduziert das Finanzinstitut bei der Berechnung des Ausgleichsbetrags die Höhe des Selbstbehalts.

Zollagenten

Die Haftung der Zollagenten ist für die gesamte Dauer ihrer Tätigkeit versichert oder es wird ein einmaliger Vertrag für eine einmalige Transaktion abgeschlossen. In jedem Fall beginnt der Vertrag nicht, bevor die Versicherungsprämien auf das Konto des Versicherers eingegangen sind.


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