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Gesellschaftsrechtliche Beziehungen: Konzept und Arten

Heutzutage finden immer häufiger Diskussionen zu wissenschaftlichen Themen im Zusammenhang mit der Entstehung einer grundlegend neuen zivilrechtlichen Institution namens Gesellschaftsrecht statt. Es ist anzumerken, dass die Kontroverse sowohl mit der Notwendigkeit verbunden ist, diese Institution zu bilden, als auch mit der Definition einer Reihe von sozialen Beziehungen, die als Unternehmensbeziehungen bezeichnet werden. Daher ist es ratsam, die Gründung einer Gesellschaft als Grundlage für die Entstehung von Unternehmensrechtsbeziehungen in Betracht zu ziehen. Was ist der Grund für ihr Erscheinen? Welche Nuancen lassen sich für die Entwicklung eines solchen Rechtsverhältnisses feststellen? Warum? Antworten auf diese und andere interessante Fragen finden Sie beim Lesen dieses Artikels.

Geschäftsbeziehung

Kategorie Vorkommen

Gesellschaftsrechtliche Beziehungen werden heute gemäß dem zweiten Artikel des Bürgerlichen Gesetzbuches der Russischen Föderation nicht in das Thema der zivilrechtlichen Regelung eingeordnet. Der Gesetzesentwurf des Bundes über die Einführung bestimmter Änderungen und Ergänzungen des Bürgerlichen Gesetzbuchs definierte jedoch unmittelbar die Art des in Rede stehenden Rechtsverhältnisses als öffentlich. Darüber hinaus wurde festgestellt, dass die Unternehmensbeziehungen dem Zivilrecht unterliegen.

Der Begriff "Unternehmen" sollte als eine Gruppe von Personen verstanden werden, die sich direkt zusammengeschlossen haben, um ein bestimmtes Ziel zu erreichen. So kann eine Gruppe von Personen eine juristische Person bilden. Letzteres stellt auf die eine oder andere Weise eine Kategorie dar, die als "Subjekte der Rechtsbeziehungen zwischen Unternehmen" bezeichnet wird.

Es muss hinzugefügt werden, dass die ursprünglichen Vereinigungen, die die Grundlage für die Schaffung von juristischen Personen wurden, bereits im römischen Recht bekannt waren. Im folgenden Artikel werden sie als Unternehmen bezeichnet. Die Gründe für die Entstehung einer Unternehmensbeziehung konnten zunächst nicht vorliegen. In der Tat wurde den Unternehmen über einen ausreichend langen Zeitraum keine gebührende Aufmerksamkeit geschenkt. Wenig später identifizierte die Wissenschaft jedoch bestimmte Merkmale, die eine Gesellschaft von anderen juristischen Personen unterscheiden.

Interessanterweise enthält das derzeitige Zivilrecht Russlands keine Definition einer Gesellschaft. Das entsprechende Gesetzgebungskonzept lässt keine Vorstellung von der Kategorie im Allgemeinen zu. Darüber hinaus weist es erhebliche Unterschiede zu der diesbezüglichen Auffassung in der wissenschaftlichen Lehre der Neuzeit auf. So definiert Artikel 48 Absatz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs das Konzept und die Merkmale von juristischen Personen. Daraus folgt, dass weit entfernt von jeder juristischen Person das Recht besteht, als Kapitalgesellschaft bezeichnet zu werden.

Themen der gesellschaftsrechtlichen Beziehungen

Das Konzept der Corporate Relations

Sowohl in der Theorie als auch in der Gesetzgebung wurde heute keine allgemeingültige Definition von Unternehmensrechtsbeziehungen entwickelt, wie oben aus sehr wichtigen Gründen dargelegt. Im sowjetischen Lexikon enzyklopädischer Natur wird ein Unternehmen als „eine bestimmte Union, Vereinigung, Gesellschaft“ verstanden, und „eine Gruppe von Personen, die sich zur Erreichung eines bestimmten Ziels oder gemeinsamer Interessen zusammengeschlossen haben, wird als juristische Person betrachtet“. Es muss hinzugefügt werden, dass einige Merkmale der letzteren genau dank der Konstruktion des römischen Rechts und natürlich der alten römischen Anwälte entstanden sind.

Ein direktes Interesse an der Theorie der gesellschaftsrechtlichen Beziehungen zeigt sich bereits bei der Umsetzung der endgültigen Kodifizierung des Zivilrechts und der Wirtschaftsreformen (Lomakin, „Corporate Legal Relations“). Wie sich herausstellte, wurden aufgrund dieser Kodifizierung spezielle Gesetzgebungsakte erlassen.Sie regelten in erster Linie den Status von Unternehmen, die auf die eine oder andere Weise einzelnen Sorten angehörten. Der Begriff "Kapitalgesellschaft" ist im Bundesgesetz vom 12.01.1996 "Über gemeinnützige Organisationen" in Bezug auf die Definition seiner Stellung in der Rechtskategorie einer staatlichen Kapitalgesellschaft als eine bestimmte Form einer gemeinnützigen Organisation verankert.

Corporate Civil Legal Relations sind nichts anderes als ein Beziehungssystem, das sich zwischen den Aktionären (Teilnehmern der Organisation) und dem separaten Managementapparat (Managementapparat) entwickelt. Darüber hinaus kann die betreffende Kategorie als die Beziehung zwischen dem Verwaltungsapparat und anderen interessierten Personen dieser Organisation (Partnern, Mitarbeitern, Regierungsstellen usw.) definiert werden. Der Inhalt des Unternehmensrechtsverhältnisses besteht auch darin, dass das entsprechende System das Ergebnis eines Kompromisses zwischen den Interessen der Geschäftsführung, des Vereins selbst und seiner Teilnehmer ist.

Objekte der gesellschaftsrechtlichen Beziehungen

Das Wesen der Unternehmensbeziehungen

Die Art des in dem Artikel berücksichtigten Rechtsverhältnisses ist organisatorischer Natur. Das entsprechende Konzept wurde von Krasavchikov October Alekseevich vorgelegt. Im Prozess der Trennung organisatorischer Beziehungen legte er ihre offizielle Position in Bezug auf grundlegende Eigentumsverhältnisse offen und bestimmte ihre spezifische Funktion, die in der Straffung der Eigentumsverhältnisse besteht.

Gesellschaftsrechtliche Beziehungen als Eigentumsverhältnisse sind in einem anderen Sinne zunächst Eigentumsverhältnisse, die bestimmte Formen der Zuordnung von Immobilienkomplexen festlegen. Letztere zeichnen sich durch eine Vielzahl von subjektiven Rechten aus. Auf die eine oder andere Weise gelten sie in Bezug auf die grundlegenden Eigentumsverhältnisse als offiziell. Darüber hinaus hat diese Eigenschaft eine spezifische Funktion, die darin besteht, wie oben erwähnt, die relevanten Beziehungen zu rationalisieren (Lomakin, "Corporate Legal Relations").

Corporate Relations als Property Relations sind zunächst Property Relations. Sie legen bestimmte Formen der Eigentumsaneignung fest. Ein interessantes Merkmal der gesellschaftsrechtlichen Beziehungen liegt zudem in der Vielzahl der subjektiven Zusammensetzungen.

Unternehmensgründung als Voraussetzung für die Entstehung gesellschaftsrechtlicher Beziehungen

Zusätzliche Informationen

Es ist wichtig zu beachten, dass Eigentumsbeziehungen als ein spezifischer Aspekt von Unternehmensbeziehungen nicht ohne organisatorische Beziehungen realisiert werden können. Deshalb sollten gesellschaftsrechtliche Beziehungen in Betracht gezogen werden. Letzteres besteht, wie sich herausstellte, aus Eigentum und verwandten nicht-eigentumsrechtlichen (organisatorischen) Beziehungen. Corporate Relations können übrigens auch als gemischtes Eigentum und Organisation definiert werden.

Die Gründung einer Gesellschaft als Voraussetzung für die Entstehung von gesellschaftsrechtlichen Beziehungen stellt sicher, dass alle aktuellen Meinungen zu deren Verständnis mit einem absoluten Existenzrecht versehen sind. Warum? Fakt ist, dass für jede Definition dieses Konzepts ein bestimmtes Attribut zugrunde gelegt wird, aber die Unternehmensbeziehungen selbst nach diesen Kriterien klassifiziert werden können.

Innerhalb eines Unternehmens wird ein organisiertes Beziehungssystem gebildet, das dessen Funktion als ein einziges System mit einem gemeinsamen Ziel oder gemeinsamen Interesse sicherstellt (D. Lomakin, „Corporate Legal Relations“). Unter Unternehmensbeziehungen sind zunächst Beziehungen zu verstehen, die direkt innerhalb eines Unternehmens zwischen verschiedenen Gruppen seiner Teilnehmer bestehen. Darüber hinaus können solche Beziehungen zwischen Unternehmen und dem professionellen Management oder zwischen Management und Direktoren entstehen.

Gegenstände und Gegenstände der Rechtsbeziehungen

Gegenstand der gesellschaftsrechtlichen Beziehungen sind lediglich Beziehungen zum Eigentum an einer unternehmensinternen Organisation. Zum Beispiel Eigentumsverhältnisse zwischen Mitgliedern des Vereins (Gründer). So können sie die Ausgabe von Aktien des gemeinsamen Kapitals besprechen. Die Objekte der gesellschaftsrechtlichen Beziehungen zeichnen sich dadurch aus, dass sie ein bestimmtes Verhalten der Subjekte und natürlich die entsprechenden Konsequenzen haben. In den meisten Fällen bildet sich aufgrund einer bestimmten Verhaltensorientierung des Themas Corporate Relations ein rechtlicher Sachverhalt. In der Regel hat dies einige rechtliche Konsequenzen für das Thema.

Die Themen der gesellschaftsrechtlichen Beziehungen sind nichts anderes als die Themen bestimmter Beziehungen, die mit bestimmten Rechten und Pflichten ausgestattet sind. Es ist wichtig anzumerken, dass Unternehmensbeziehungen heutzutage durch die Gründungsdokumente von Unternehmen und durch zivilrechtliche Standards geregelt werden. Sie bestehen nur zwischen der Gesellschaft und ihren Gründern während des Zeitraums der Mitgliedschaft eines Teilnehmers an einer juristischen Person.

Merkmal der gesellschaftsrechtlichen Beziehungen

Merkmale der Unternehmensrechtsbeziehungen

In diesem Kapitel wird empfohlen, die Hauptmerkmale der Unternehmensrechtsbeziehungen zu betrachten, darunter die folgenden Punkte:

  • Die gesellschaftsrechtlichen Beziehungen sind durch einen gewissen staatlichen Einfluss geschützt. Sie sind mit einem willensstarken Charakter ausgestattet, das heißt, das Rechtsverhältnis drückt auf die eine oder andere Weise das Willensmerkmal der Teilnehmer an diesen Beziehungen sowie den staatlichen Willen aus einem ähnlichen Grund aus.
  • Corporate Relations haben einen bestimmten Charakter. Mit anderen Worten, es handelt sich in jedem Fall um eine Beziehung zwischen zwei oder mehr nicht abstrakten Themen.
  • Unternehmensrechtsbeziehungen können für ihre Teilnehmer unmittelbar spezifische rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.
  • Das fragliche Rechtsverhältnis ist zivilrechtlicher Natur. Genau das bestimmt die Methoden zur Regelung dieser Verhältnisse.

Arten von Unternehmensrechtsbeziehungen

Die Klassifizierung von Unternehmensbeziehungen erfolgt heute nach zwei Kriterien. Darunter sind die Themen der Rechtsbeziehungen und die Zusammensetzung ihrer Teilnehmer. In Abhängigkeit von den Akteuren ist es daher üblich, folgende Arten von Rechtsbeziehungen zu unterscheiden:

  • Relative Rechtsbeziehungen finden statt, wenn die Definition von Themen klar ist, und daher können Rechtsbeziehungen individualisiert werden. In Übereinstimmung mit dieser Bestimmung werden mehrere spezifische Einheiten identifiziert, die bestimmte Rechte und Pflichten in Bezug aufeinander haben.
  • Absolute Rechtsbeziehungen auf die eine oder andere Weise implizieren die Definition einer einzelnen Einheit, die als Gegenstand von Unternehmensrechtsbeziehungen bezeichnet wird. Somit hat er bestimmte Rechte (oder das alleinige Recht) in Bezug auf einen Personenkreis, der nicht genau definiert ist.

Abhängig von der Zusammensetzung der Teilnehmer ist es üblich, folgende Arten von Rechtsverhältnissen korporativer Natur zu unterscheiden:

  • Einfache Rechtsbeziehungen, nach denen es zwei Entitäten gibt.
  • Komplizierte Rechtsbeziehungen, nach denen es mehr als zwei Unternehmen gibt.

Es ist wichtig anzumerken, dass das wichtigste Merkmal von Unternehmensrechtsbeziehungen (sowie von Rechtsbeziehungen im allgemeinen Sinne dieses Konzepts) die Möglichkeit ist, dass sie nur dann auftreten, wenn bestimmte Gründe vorliegen. Für die Verwirklichung eines Rechtsverhältnisses in einer Gesellschaft ist es daher erforderlich und notwendig, zwei Komponenten zu haben: Material (Beziehungen öffentlicher Natur) und Recht (Standards des russischen Gesellschaftsrechts, die Beziehungen öffentlicher Orientierung regeln).

Gründe für Unternehmensbeziehungen

Grundsätze und Methoden des Gesellschaftsrechts

Unter dem Grundsatz des Gesellschaftsrechts ist in erster Linie der Grundsatz der Dispositivität zu verstehen. Dementsprechend werden die meisten Themen direkt von Teilnehmern an Unternehmensbeziehungen geregelt (sofern dies nicht gesetzeswidrig ist). Es ist anzumerken, dass moderne Wissenschaftler zwei Methoden des Gesellschaftsrechts unterscheiden. Die empirische Methode erlaubt die Verwendung von Präzedenzfällen. Die theoretische Methode trägt zur Umsetzung der theoretischen Forschung auf dem Gebiet des materiellen Rechts bei.

Zusätzliche Klassifizierung

Zusätzlich zu den oben dargestellten gibt es weitere Klassifizierungen in Bezug auf das betreffende Thema. Abhängig von den Zielen einer Unternehmensgründung werden folgende Arten von Unternehmensbeziehungen unterschieden:

  • Beziehungen zu Unternehmen, die auf Gewinn ausgerichtet sind. Hierzu zählen Unternehmensbeziehungen in unternehmerischer Tätigkeit oder Geschäftsbeziehungen.
  • Beziehungen zu Unternehmen, die zu verschiedenen Zwecken, jedoch nicht zu Gewinnzwecken, gegründet wurden. Hierzu zählen vor allem Beziehungen zu gemeinnützigen Organisationen.

Entsprechend dem Unternehmensgegenstand werden folgende Arten von Unternehmensbeziehungen unterschieden:

  • Finanzielle und wirtschaftliche Rechtsbeziehungen sind Immobilienunternehmensbeziehungen. Ein auffälliges Beispiel hierfür ist die Kapitalgesellschaft oder Corporate Relations, die auf dem Verhältnis von Eigentum beruhen. In diesem Fall ist es üblich, das Beteiligungssystem als das Eigentum an Anteilen (Anteilen) am genehmigten Kapital der Organisation zu betrachten.
  • Nichtfinanzielle Rechtsbeziehungen sind nicht eigentumsrechtliche Unternehmensbeziehungen. Dies sollte familiäre (Verwandtschafts-, vertragliche oder verwaltungsrechtliche Beziehungen im Unternehmen) einschließen.

Darüber hinaus unterscheiden moderne Wissenschaftler je nach Art ihres Designs zwei Arten von Unternehmensrechtsbeziehungen:

  • Gesellschaftsrechtliche Beziehungen mit amtlicher Eintragung. Dies sollte Unternehmensformen der wirtschaftlichen Tätigkeit (Gesellschaften, Vereinigungen, Partnerschaften und andere in der Gesetzgebung der Russischen Föderation festgelegte Strukturen) sowie Familienbeziehungen einschließen.
  • Gesellschaftsrechtliche Beziehungen ohne formelle rechtliche Registrierung. In der Regel sind dies freundliche Mannschaften.

Unternehmensinhalt

Was noch

Heutzutage ist die Einführung zusätzlicher Klassifizierungen dieser Beziehungen im Hinblick auf die Ziele einer eingehenden wissenschaftlichen Untersuchung des Themas Unternehmensrechtsbeziehungen von großer Relevanz. Entsprechend der Mitwirkungsinitiative werden freiwillige gesellschaftsrechtliche Beziehungen und zwingende gesellschaftsrechtliche Beziehungen unterschieden. Durch die Art der Teilnahme werden folgende Arten von Beziehungen unterschieden:

  • Unvollständige Form der Teilnahme, nach der eine Kategorie der Vorherrschaft besteht (z. B. das Eigentum oder die Interessen eines Teilnehmers gegenüber einem anderen). Mit anderen Worten, in diesem Fall ist die Teilnahme einer Gruppe von Themen der Unternehmensrechtsbeziehungen im Vergleich zu einer anderen Gruppe begrenzt.
  • Eine vollständige Form der Beteiligung, nach der die Situation aller Teilnehmer an gesellschaftsrechtlichen Beziehungen nahezu gleich ist. Es ist wichtig hinzuzufügen, dass Gleichheit hier ein bedingtes Konzept ist.

Entsprechend der Form der Teilnahme an gesellschaftsrechtlichen Beziehungen werden folgende Arten unterschieden:

  • Teilnahme an Rechtsbeziehungen mit Stimmrecht (innerhalb ihres eigenen Anteils) der Anteilseigner (Teilnehmer an Unternehmensbeziehungen) im Zusammenhang mit der Teilnahme an der Führung der wirtschaftlichen Tätigkeiten einer Organisation oder Vereinigung von Unternehmensverbänden.
  • Teilnahme an Rechtsbeziehungen ohne Stimmrecht einzelner Aktionäre im Zusammenhang mit der Teilnahme an der Führung der wirtschaftlichen Tätigkeit einer Organisation oder Vereinigung von Unternehmenscharakter.

Entsprechend der qualitativen Zusammensetzung der Teilnehmer an Unternehmensbeziehungen werden folgende Arten unterschieden:

  • Gesellschaftsrechtliche Beziehungen, an denen folgende Kategorien teilnehmen: YL - YL, YL - FL, FL - FL.
  • Staatliche Rechtsbeziehungen.
  • Gemischte Rechtsbeziehungen, an denen folgende Kategorien beteiligt sind: Staat - Rechtsperson, Staat - Rechtsperson, Staat - Rechtsperson, Rechtsperson.


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