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Art. 56 Zivilprozessordnung der Russischen Föderation. Beweispflicht

Im Rahmen von Gerichtsverfahren obliegt die Pflicht zum Nachweis von Ansprüchen und Einwänden jeder Partei, die diese geltend macht, sofern gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. In diesem Fall bestimmt die zur Führung des Verfahrens befugte Person die Umstände, die nach ihrer Auffassung für den Prozess von Bedeutung sind. Das Gericht legt auch fest, welche Seite es zu beweisen hat, und bringt die Fakten zur Diskussion. Diese Bestimmung gilt auch für Umstände, auf die sich die Parteien nicht bezogen haben. Diese Regeln werden von Art. Festgelegt. 56 Zivilprozessordnung der Russischen Föderation. Betrachten Sie die Merkmale seiner Anwendung im Detail. st 56 gpk

Allgemeine Informationen

Trotz der Regeln, die Kunst. 56 Zivilprozessordnung der Russischen Föderation (in der neuen Fassung) kann das Gericht die Entscheidung über die Annahme des Antrags nicht aufschieben, bevor die interessierten Parteien dies begründen. Die Gesetzgebung definiert den Personenkreis, für den die betrachtete Norm gilt. Insbesondere Art. 56 (Teil 1) der Zivilprozessordnung gilt für direkte Verfahrensbeteiligte (Kläger und Angeklagte), Dritte, Behörden, Beamte, die einen Antrag / eine Klage zur Verteidigung anderer Körperschaften eingereicht haben, sowie für den Staatsanwalt.

Nuance

In Fällen im Zusammenhang mit der Feststellung von Tatsachen von rechtlicher Bedeutung, die nach den Regeln des Sonderverfahrens geprüft werden, sind die betroffenen Parteien verpflichtet, Beweise für die Unfähigkeit vorzulegen, die erforderlichen Unterlagen zu beschaffen oder die verlorenen Handlungen wiederherzustellen. Gleichzeitig ist das Recht des Gerichts, diese Materialien von sich aus zu verlangen, nicht ausgeschlossen. st 56 rpc rf

Art. 56 Zivilprozessordnung der Russischen Föderation mit Kommentaren

Die Parteien legen Unterlagen und Informationen vor, um nicht nur die Tatsachen zu belegen, auf die Bezug genommen wird, sondern auch diejenigen, die der Richter in seinem Interesse in einer bestimmten Art von Rechtssache feststellen muss. Ein Beispiel wäre ein Anspruch auf Gesundheitsschäden. Der Arbeitgeber kann nur dann von der Verpflichtung entbunden werden, dem Arbeitnehmer Schadensersatz zu leisten, wenn er nachweisen kann, dass die Folgen nicht durch sein Verschulden entstanden sind. Diese Bestimmung ist in Art. 1064 Bürgerliches Gesetzbuch. Ausnahme sind Schadensfälle Quelle hoher Gefahr. Entsprechend Art. 56 Die Zivilprozessordnung der Russischen Föderation gilt nicht für den Kläger, sondern für den Beklagten - den Arbeitgeber. Gleichzeitig muss das Opfer Material und Informationen zur Verfügung stellen, aus denen hervorgeht, dass der Schaden bei der Erfüllung seiner beruflichen Pflichten entstanden ist. st 56 rpc rf mit Kommentaren

Einhaltung von Reality-Informationen

Nach Art. Nach § 152 Abs. 1 BGB ist der Angeklagte verpflichtet, die Richtigkeit der übermittelten Informationen nachzuweisen. Der Kläger muss seinerseits den Nachweis erbringen, dass Informationen offengelegt werden und dass sie diskreditierend sind. Gleichzeitig weist der Kläger im Sinne von Paragraph 1 der oben genannten Norm nach, wenn ein Bürger, bei dem die Medien Daten veröffentlicht haben, die nicht der Wahrheit entsprechen und gegen seine Interessen verstoßen, die Weigerung der Redaktion, seine Antwort auf die Veröffentlichung zu veröffentlichen, beanstandet, dass diese Materialien seine Rechte verletzen. Nach Art. 10 der Konvention zum Schutz der menschlichen Freiheiten sowie Art. Gemäß Artikel 29 der Verfassung müssen die Gerichte in Fällen, in denen es um den Schutz der Würde, der Ehre und des Ansehens eines Unternehmens geht, zwischen Tatsachenbekundungen, deren Echtheit überprüft werden kann, und Meinungen, Werturteilen und Verurteilungen, die nicht Gegenstand des gerichtlichen Schutzes sind, unterscheiden. Die Einhaltung der Realität der letzteren scheint äußerst problematisch. Entsprechend Art. 56 GIC. St 56 h 1 gpk

Wichtiger Punkt

Bei der Prüfung von Fällen zum Schutz der Würde, des Rufs und der Ehre eines Unternehmens ist zu berücksichtigen, dass als Umstände gemäß Art. 152 des Zivilgesetzbuches von erheblicher Bedeutung für das Verfahren, die der Richter bei der Annahme der Klage und der Vorbereitung der Unterlagen für die Anhörung festlegen sollte, sind:

  1. Die Tatsache der Verbreitung von Daten über den Kläger.
  2. Der diskreditierende Charakter der Informationen.
  3. Inkonsistenz von Informationen mit der Realität.

Ohne eines dieser Anzeichen ist der Anspruch nicht zufriedenstellend.

Verjährung

In h. 2 Artikel. 56 GIC begründete das Recht des Gerichts, für das Verfahren relevante Umstände zur Diskussion zu stellen. Diese Regelung gilt jedoch nicht für die Verjährungsfrist. Dies ist auf das Bestehen einer besonderen materiellen Rechtsvorschrift (Artikel 199 Teil 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs) zurückzuführen. Sie verbindet die Anwendung der Verjährungsfrist nur damit, ob dies vom Streitparteien erklärt wird. Unter diesen Umständen kann das Gericht Teil 2 der Kunst nicht anwenden. 56 GIC und auf eigene Initiative, dieses Thema zur Diskussion zu stellen. st 56 rpc rf in der geänderten Fassung

Optional

Die Regeln des Art. Gelten nicht für eine Person, die die Anerkennung als Flüchtling beantragt. 56 GIC. Er darf nicht nachweisen, dass er gezwungen ist, seinen ständigen Wohnsitz zu verlassen. Diese Stelle muss lediglich die zuständigen Behörden über die Informationen informieren, die zur Prüfung ihres Antrags erforderlich sind.

Vermutungen

Beweismittel in Zivilverfahren sind die legitimen Handlungen der Verfahrensbeteiligten und des Gerichts, um Informationen von rechtlicher Bedeutung über die Umstände des Rechtsstreits zu ermitteln, entgegenzunehmen, zu untersuchen und zu bewerten. Es wird in der gesetzlich festgelegten Form durchgeführt. Die Beweise zielen auf die Beilegung des Falls, die Annahme einer angemessenen und rechtmäßigen gerichtlichen Handlung. Im ersten Teil der fraglichen Vorschrift wird festgelegt, dass jede Partei die Umstände nachweisen muss, auf die sie sich bezieht und auf denen ihre Ansprüche und Einwände beruhen. Darüber hinaus wurde ein Vorbehalt gemacht, dass andere Vorschriften in den Rechtsvorschriften vorgesehen sein könnten. Dazu gehören beispielsweise Vermutungen (Annahmen). Sie sind sehr unterschiedlich und sehr zahlreich. Sie beruhen auf weit verbreiteten Annahmen in der Gesellschaft über das Bestehen einer bestimmten Tatsache mit einer relativ hohen Wahrscheinlichkeit. In der Literatur sind die häufigsten Annahmen:

  1. Integrität des Bürgers.
  2. Schuld des Schuldners.
  3. Mutterschaft / Vaterschaft.
  4. Die Gültigkeit der aufgehobenen Entscheidungen der Gerichte.

Beweispflicht

Rechtliche Annahmen sind immer in gesetzlichen Normen verankert. Sie können sowohl in der Zivilprozessordnung als auch in den Bestimmungen des materiellen Rechts enthalten sein. Die gesetzlichen Annahmen weichen dabei von den tatsächlichen Annahmen ab. Mit anderen Worten, spezielle Vorschriften für evidenzbasierte Tätigkeiten sind in verschiedenen Vorschriften enthalten. Tatsächlich heben solche Regeln die allgemeinen Regeln auf oder ändern sie. Im Allgemeinen sind Beweise im Zusammenhang mit Rechtsstreitigkeiten erforderlich. Bereits bei der Einreichung einer Schadensmeldung muss der Betroffene Unterlagen beifügen, die seine Ansprüche bestätigen.


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