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Die Verpfändung von Waren im Umlauf: Merkmale und Arten

Unter der Verpfändung im Umlauf befindlicher Waren ist die Verpfändung gewerblicher Produkte mit deren sofortiger Überlassung an den Verpfänder zu verstehen, sofern dieser das Recht hat, die natürliche Form und Zusammensetzung des verpfändeten Eigentums (Rohstoffe, Vorräte an gewerblichen Produkten, Halbfabrikate, Materialien, Fertigerzeugnisse) zu ändern. Es ist wichtig anzumerken, dass die Gesamtkosten der präsentierten Elemente nicht geringer sein dürfen als durch die Verpfändungsvereinbarung gemäß Artikel 357 Absatz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs festgelegt. Wie verbreitet ist der Einsatz dieser Art von Sicherheiten in der wirtschaftlichen Praxis? Warum? Welche Merkmale definieren solche Kategorien als Verpfändung von Waren im Umlauf und als Pfandgegenstand? Antworten auf diese und andere ebenso interessante Fragen finden Sie im Prozess der Einarbeitung in die Materialien dieses Artikels.

Kategorie Vorkommen

Die Verpfändung von Waren im Umlauf wurde erstmals in den Tagen des antiken Roms erwähnt. So erhielt der bekannte Anwalt Stsevole eine konkrete Frage. Er bestand darin, dass der Schuldner dem Gläubiger einen Laden verpfändete, wonach er fragte, ob in der Folge nichts geschehen sei oder ob es notwendig gewesen sei, zu ertragen, dass unter dem Namen des Ladens auf die eine oder andere Weise die im Laden befindlichen Waren verpfändet wurden .

Verpfändung von Waren im Umlauf

Im Übrigen stellte sich die Frage: Hat der Schuldner diese Waren zu verschiedenen Jahreszeiten verkauft und andere gekauft und diese direkt in das Geschäft gestellt, wonach er verstorben ist, ist der Gläubiger berechtigt, alles, was sich im Geschäft befindet, durch eine Hypothek zu verlangen, weil Artikel, die in der Zusammensetzung von Waren enthalten waren, werden verkauft, und andere Dinge werden in den Laden gelegt.

Stcevola antwortete auf einen solchen Aufruf: "Dinge und Werte, die zum Zeitpunkt des Todes des Schuldners im Geschäft sein werden, gehören zu den Hypotheken." In seiner Antwort finden Sie also absolut alle notwendigen Merkmale der Verpfändung von Waren im Umlauf. Darunter sind folgende Gegenstände:

  • Allgemeine Merkmale des Pfandgegenstandes.
  • Festlegung der Verteilungszeit in Bezug auf die neu erhaltene Ware hinsichtlich des Sicherungsrechts.
  • Das Recht des Verpfänders, Dinge zu ersetzen, die auf die eine oder andere Weise im Gegenstand der Verpfändung enthalten sind.
  • Die Sicherheit des Standorts marktfähiger Produkte.

Es ist wichtig anzumerken, dass die Nachbildung von Stcevola über die Verpfändung von Waren im Umlauf in der Kodifizierung des antiken Roms enthalten ist, die heute wirklich herausragend ist - Digesta Justinian.

Die Essenz des Konzepts

In diesem Kapitel wird empfohlen, das Wesentliche des für den Artikel relevanten Konzepts vollständig zu berücksichtigen. Unter der Verpfändung von im Umlauf befindlichen Waren ist also die im geltenden Bürgerlichen Gesetzbuch genannte Sicherungsmethode zu verstehen, nach der die verpfändeten Handelsprodukte auf die eine oder andere Weise beim Verpfänder verbleiben.

Vertrag über die Verpfändung von Waren im Umlauf

Es muss hinzugefügt werden, dass letztere das Recht hat, die natürliche Form und Zusammensetzung des Grundbesitzes zu ändern. Dies umfasst Rohstoffe, Halbzeuge, Vorräte, Fertigprodukte, Materialien und so weiter. In diesem Fall ist folgende Bedingung zwingend erforderlich: Der Gesamtwert der Grundstücke der Grundpfandrechte darf unter keinen Umständen den im Vertrag über die Verpfändung der in Umlauf befindlichen Waren angegebenen Wert unterschreiten. In jedem Fall muss dieser Faktor berücksichtigt werden.

Was sind die Unterschiede?

Zahlreiche Studien über die Verpfändung von Waren im Umlauf haben gezeigt, dass sie sich erheblich von der Verpfändung des klassischen Typs unterscheidet. Warum? Es wäre angebracht, das Thema aus praktischer Sicht zu betrachten.Das Beispiel, das die Verpfändung eines im Umlauf befindlichen Produkts kennzeichnet, zeigt also, dass es sich bei den Gegenständen einer solchen Verpfändung nicht um individuell definierte Dinge handelt, sondern um allgemeine Gegenstände. Letztere umfassen Produkte, Rohstoffe sowie Materialien.

Vertrag über die Verpfändung von Waren im Umlauf (Muster)

Es ist wichtig anzumerken, dass es zusammen mit dem Studium des theoretischen Plans der analysierten Einrichtung sehr interessant ist, die derzeitige Rechtspraxis zu analysieren. Es wurden also mehr als zweihundert Rechtsakte analysiert, die vor kurzem datiert wurden. Dies ermöglichte es zweifellos, eine Reihe allgemeiner Schlussfolgerungen zu formulieren, zu denen die folgenden Punkte gehören:

  • In jedem Fall hat der zivile Umsatz ein gewisses Interesse an einer solchen rechtlichen Struktur wie der Verpfändung von im Verkehr befindlichen gewerblichen Produkten.
  • In gewissem Sinne hat sich eine stabile Rechtspraxis ausschließlich bei Fragen allgemeiner Art herausgebildet, die sich auf die Verpfändung eines im Umlauf befindlichen Warenprodukts beziehen. Dies sollte die wesentlichen Vertragsbedingungen für die Verpfändung von Waren im Umlauf (das Muster ist oben dargestellt), die Führung eines Bestandsverzeichnisses in Bezug auf Sicherheiten und die Differenz zwischen der Verpfändung von Waren gegenüber der normalen Verpfändung einschließen.

Mortgagors Handlungen

Es wurde oben angemerkt, dass der Hypothekar berechtigt ist, die natürliche Form und Zusammensetzung des belasteten Eigentums zu ändern. In der Praxis appelliert die Hypothek, um der Abschottung verpfändeter Waren zu entgehen, heute an die Justizbehörden, den Vertrag über die Verpfändung von Waren im Umlauf wegen der absoluten Inkonsistenz ihrer gegenwärtigen Bedingungen als nicht abgeschlossen anzuerkennen. Es ist wichtig hinzuzufügen, dass dies zunächst auf das Fehlen einer angemessenen Individualisierung in Bezug auf hypothekarisch belastete Immobilienkomplexe zurückzuführen ist.

 Kredit durch Waren im Umlauf gesichert

Eine interessante Tatsache ist, dass die Rechtspraxis in dieser Angelegenheit einheitlich ist. So hat das Präsidium des Obersten Schiedsgerichts der Russischen Föderation bereits 2002 klargestellt, dass im Falle einer Verpfändung im Umlauf befindlicher marktfähiger Produkte die Definition ihrer Individualisierungsmerkmale in einem Vertrag völlig überflüssig ist. Darüber hinaus gibt es heute eine beträchtliche Ebene gerichtlicher Praxis, die sichert: Wenn ein Warenprodukt in Umlauf gebracht wird, ist eine Angabe seiner individuellen Merkmale im Vertragsdokument gemäß Artikel 357 Absatz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs nicht erforderlich.

Trotzdem ist der Stolperstein heute oft nicht die Individualisierung von Sicherheiten mittels eines Vertrages, sondern die Feststellung der Rechtsnatur des Sicherheitenvertrages selbst als Verpfändung eines im Umlauf befindlichen Warenproduktes.

Rechtsprechung

Es ist anzumerken, dass es derzeit eine seit langem etablierte Rechtspraxis gibt. Es ist in Übereinstimmung mit seinen Bestimmungen, dass das Betriebssystem (streng nach dem angegebenen Klassifikator) nicht als verpfändete Ware im Umlauf dienen kann. Es ist wichtig zu wissen, dass das Bestehen einer Bedingung in Bezug auf das Recht des Hypothekengebers, die Form von verpfändeten Immobilienkomplexen zu ändern, für die Qualifizierung des Vertrags durch die Justizbehörden als fragliche Vertragspflicht von grundlegender Bedeutung ist. Es wird interessant sein, ein lebendiges Beispiel zu diesem Thema zu betrachten.

 Untersuchung der Verpfändung von Waren im Umlauf

In einem Fall sandte der Kläger eine Petition an den Beklagten mit einem Anspruch auf Anerkennung des Vertragsdokuments in Bezug auf die Verpfändung als ungeformt. Der Vertrag sah vor, dass Immobilienkomplexe nicht als Sicherheit in Verträgen verwendet werden dürfen, bei denen es sich um Dritte handelt, die ohne schriftliche Zustimmung des Pfandgläubigers zur Miete oder zum Eigentum einer anderen Person überlassen wurden. Es ist wichtig zu beachten, dass diese Bedingung nicht mit Artikel 357 Absatz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs vereinbar ist. Darüber hinaus stellten die Justizbehörden fest, dass die Bestimmung der Vereinbarung, die auf die eine oder andere Weise das Recht des Pfandgläubigers vorsieht, die verpfändete Sache durch eine andere gleichwertige Sache zu ersetzen oder in einer Woche wiederherzustellen (während diese Sache beschädigt oder vollständig verloren ging oder das damit verbundene Eigentumsrecht). Es wurde aus den gesetzlich festgelegten Gründen gekündigt), entspricht nicht den Zeichen einer Verpfändung der im Umlauf befindlichen Waren.Das Recht des Pfandgläubigers, die langfristige Erfüllung der durch die Produkte gesicherten Verpflichtung zu fordern, entspricht auch nicht den Eigenschaften der Verpfändung des in Umlauf befindlichen Produkts, wenn der in der Vereinbarung genannte Gegenstand vom Eigentum des Pfandgläubigers zurückgezogen wurde.

Die erstinstanzlichen Justizbehörden stellten daher fest, dass die in Rede stehende Pfandvereinbarung nicht mit den Einzelheiten der Verpfändung eines im Umlauf befindlichen Warenprodukts ausgestattet war. Die Justizbehörden der Kassationsinstanz bestätigten die Entscheidung.

Wie benutze ich ein Darlehen, das durch in Umlauf befindliche Waren besichert ist?

In diesem und den folgenden Kapiteln sind Empfehlungen enthalten, die für Organisationen nützlich sein werden, die einen Kredit aufnehmen möchten, der durch im Umlauf befindliche gewerbliche Produkte besichert ist. Das Management verschiedener Unternehmen hat somit die Möglichkeit, sich mit den Bestimmungen vertraut zu machen, die die für diesen Zweck zuständige Auswahl der Waren, die möglichen Bedingungen des Kreditgebers und die Berechnung des ungefähren Darlehensbetrags beschreiben.

Merkmale der Verpfändung von Waren im Umlauf

Zunächst ist anzumerken, dass ein durch Warenumlauf besicherter Geschäftskredit heute eine sehr effektive Art von Bankkredit ist. Zu den Erzeugnissen dieser Gruppe gehören Materialien, Rohstoffe, Fertigerzeugnisse und Halbfabrikate, die auf die eine oder andere Weise zum Verkauf bestimmt sind. Es ist wichtig zu wissen, dass marktfähige Produkte für ein Bankinstitut ein Versprechen einer risikoreichen Ausrichtung sind. Aus diesem Grund verpflichten sich die Banken, ein durch Warenumlauf besichertes Darlehen nur dann zu vergeben, wenn ein Kunde mit einem hohen Solvabilitätsgrad Kontakt zu ihnen aufnimmt, mit dem sich die Zusammenarbeit seit langem entwickelt hat. Übrigens verlangen einige Banken in der Regel zusätzliche Sicherheiten in Form von Immobilien oder anderen liquiden Immobilienkomplexen. Warum? Fakt ist, dass sie im Umlauf befindliche Warenprodukte als fünfzig Prozent der Sicherheiten im Maximalwert ansehen.

Was darf nicht als Sicherheit angeboten werden?

Es ist wichtig zu beachten, dass das Darlehen, das die Verpfändung von Waren im Umlauf kennzeichnet, davon ausgeht, dass es sich heute nicht lohnt, bestimmte Kategorien von marktfähigen Produkten anzubieten. Es wäre ratsam, sie genauer zu betrachten. Wenn das Unternehmen beabsichtigt, die betreffende Darlehensart zu erhalten, muss berücksichtigt werden, dass jedes Bankinstitut einige Faktoren negativ bewertet. Darunter sind folgende Gegenstände:

  • Im Umlauf verpfändete Waren verbleiben bei Dritten.
  • Kommerzielle Produkte werden verkauft (dh die Hypothek hat das Geld bereits erhalten) und wartet auf den Versand im Lager. Es ist zu beachten, dass anhand der Analyse der Konten 43 „Fertigerzeugnis“ und 41 „Waren“ nicht festgestellt werden kann, für welche gewerblichen Produkte bezahlt wird. Ein Bankinstitut muss sich also ein Wort nehmen.
  • Commodity-Produkte waren auf Lager.
  • Das Produkt ist nur begrenzt haltbar (z. B. Arzneimittel oder Lebensmittel).
  • Lagerhäuser, in denen Produkte gelagert werden, entsprechen nicht den Anforderungen für die Bedingungen ihrer Lagerung (z. B. gibt es keine Kühlgeräte oder es ist kein separater Raum vorgesehen).
  • Lager werden nachts nicht bewacht, es gibt keinen stationären Sicherheitsposten.
  • Die Räumlichkeiten, in denen Waren gelagert werden, sind nicht mit einem Feueralarm ausgestattet.
  • Es gibt keine Möglichkeit, ein marktfähiges Produkt, das die Struktur als Verpfändung anbietet, von anderen in einem Lager befindlichen Waren zu trennen.
  • Die Laufzeit des Vertrages über die Vermietung der Räumlichkeiten, in denen die Verpfändung erfolgt, ist kürzer als die Laufzeit des Leihvertrages. Es ist wichtig zu beachten, dass ein Bankinstitut in der Regel die Verlängerung eines Mietvertrags als aufschiebende Bedingung verlangt.
  • Die Struktur verfügt nicht über Qualitätszertifikate für kommerzielle Produkte (im Falle einer Zertifizierung).
  • Es gibt keine Titelunterlagen für eine Verpfändung.
  • Rohstoffprodukte sind illiquide.Mit anderen Worten, die Verkaufsfrist beträgt mehr als 180 Tage gemäß dem Kalender ab dem Zeitpunkt, an dem ein Grund besteht, das Wertpapier auszuschließen.
  • Die Waren wurden in bar bezahlt, daher verfügt die Struktur nicht über Belege.

Zusätzliche Faktoren

Zusätzliche Faktoren, die ein Bankinstitut in der Regel negativ bewertet, sind folgende Punkte:

  • Die Notwendigkeit einer Transaktion, zumindest als Netting.
  • Fehlende Zufahrtswege zu dem Ort, an dem die Kaution hinterlegt ist.
  • Mangel an ungehindertem Zugang zu marktfähigen Produkten im Falle einer Überprüfung.

Wenn also mindestens eine der in den letzten Kapiteln genannten Bedingungen erfüllt ist, sieht sich das Bankinstitut in der Regel mit der Weigerung konfrontiert, ein Darlehen oder einen erhöhten Rabatt zu gewähren.

Ermittlung des maximalen Darlehensbetrags

Wie kann ich den maximalen Kreditbetrag ermitteln, der durch Waren im Umlauf gesichert ist? Jemir-Kurgan, ein bekanntes Autohaus, lernte diese Operation als eine der ersten Strukturen durchzuführen. Es ist wichtig zu beachten, dass der maximale Kreditbetrag, auf den sich diese oder jene Struktur verlassen kann, durch die folgende Formel bestimmt wird: K = BS x (1 - D), wobei K der maximale Kreditbetrag ist, der durch im Umlauf befindliche gewerbliche Produkte besichert ist (berechnet in Rubel). BS - der Buchwert der Produkte (berechnet in Rubel), D - der Reduktionsfaktor (Abschlag), der sich in Prozent widerspiegelt und direkt vom Bankinstitut bestimmt wird. Es ist zu berücksichtigen, dass die Bank die Ware in keinem Fall nach dem Marktwert bewertet (dies ist ein grundlegender Unterschied zu anderen als Sicherheit angebotenen Immobilienkomplexen). Es ist viel besser, die angebotenen Produkte sofort zum Marktpreis anzuzeigen, um eine Unterschätzung des Kreditbetrags zu vermeiden.

Verpfändung von Waren im Umlauf (Beispiel)

Es ist wichtig zu beachten, dass der Kreditbetrag geringer ausfällt, wenn das Bankinstitut ihn nicht auf der Grundlage des Buchwerts der Warenprodukte berechnet, sondern anhand eines anderen Indikators, z. B. der täglich berechneten durchschnittlichen Salden der letzten sechs Monate. Bei der Anwendung auf die Finanzstruktur muss daher genau geklärt werden, wie der Darlehensbetrag berechnet wird.

Aktuelle Dokumentation

Im letzten Kapitel sollte festgelegt werden, welche Art von Dokumentation erforderlich ist, um ein Darlehen zu nutzen, das durch im Umlauf befindliche gewerbliche Produkte besichert ist. Wenn ein im Umlauf befindliches Warenprodukt als Sicherheit genommen wird, verlangt ein Bankinstitut in der Regel die folgenden Papiere:

  • Vereinbarung über den Erwerb marktfähiger Produkte zu einem bestimmten Preis (mit Anhängen und Ergänzungen dazu).
  • Übertragungs- und Annahmegesetze, Rechnungen, Lieferscheine (diese Unterlagen müssen den vertraglichen Bestimmungen genau entsprechen).
  • Zahlungsdokumentation, die die Tatsache der Zahlung durch den Verpfänder von verpfändeten Immobilienkomplexen bestätigt.
  • Zollanmeldungen.
  • Konformitäts- und Qualitätsbescheinigungen.
  • Kontoauszüge (40, 41, 43).


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